Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Eheschließung Deutscher in Äthiopien

Foto von Eheringen

Eheschließung, © picture alliance / ZB

07.11.2022 - Artikel

Die nachstehenden Informationen dienen nur der ersten Orientierung und sind nicht abschließend. Falls Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet sind, teilen Sie uns diese bitte über unser Kontaktformular mit. Wo sinnvoll, beraten wir Sie auch gern am Telefon, wenn Sie uns mitteilen, unter welcher Nummer Sie erreichbar sind.

Deutsche Staatsangehörige können bei Vorlage eines gültigen Reisepasses und einer konsularischen Bescheinigung der Botschaft vor einem äthiopischen Standesamt heiraten. Bei geschiedenen Ehegatten verlangt das äthiopische Standesamt zusätzlich das Scheidungsurteil. Ist das Scheidungsurteil in Deutschland ergangen, muss es vorab von der Äthiopischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.

Die konsularische Bescheinigung stellt die Botschaft nur auf Grundlage eines gültigen, von einem deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnisses aus.

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt am aktuellen oder letzten Wohnsitz in Deutschland.

In der Regel benötigt das Standesamt hierzu neben beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Verlobter, deren Geburtsurkunden. Bei der/dem nicht-deutschen Verlobten wird zusätzlich eine Bestätigung über den Familienstand benötigt. Äthiopische Staatsangehörige können beim Standesamt ihres Wohnorts ein „Non-Marital Certificate“ beantragen. Geschiedene können den Scheidungsbeschluss vorlegen. Darüber hinaus kann das Standesamt weitere Unterlagen, wie z.B. eine eidesstattliche Versicherung zum Familienstand verlangen.

Antragsformulare für das Ehefähigkeitszeugnis sind in der Konsularabteilung der Botschaft erhältlich.

Eine religiöse oder traditionelle Eheschließung kann nur anerkannt werden, wenn sie hinterher vom äthiopischen Standesamt registriert und eine Heiratsurkunde ausgestellt wurde.

Weitere Informationen

nach oben