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Allgemeine Gebühren für nationale Visa
Wichtiger Hinweis
Allgemeine Gebühren für nationale Visa
(Stand: August2017)
Am 19. Juli 2017 ist das Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Für folgende Dienstleistungen werden häufig bzw. regelmäßig Gebühren erhoben bzw. fallen Kosten an. Die Gebührentatbestände sind ab dem 01.09.2017 gültig:
1. Visumgebühr (§46 II Nr. 1 AufenthV) | 75 EUR |
2. Visumgebühr (§46 II Nr. 1 i.V. m. § 50 Abs. 1 AufenthV) für Minderjährige | 37,50 EUR |
3. Sofern Sie nicht im Besitz eines visierfähigen Dokumentes sind (betrifft z.B. alle Inhaber von äthiopischen Emergency Travel Documents) - Antrag auf Ausnahme von der Passpflicht (§48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 AufenthV) | 76 EUR |
4. Sofern ein Minderjähriger nicht im Besitz eines visierfähigen Dokumentes ist (betrifft z.B. alle Inhaber von äthiopischen Emergency Travel Dosuments) - Antrag auf Ausnahme der Passpflicht ((§48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 AufenthV) | 38 EUR |
5. Sofern Sie nicht im Besitz eines visierfähigen Dokumentes sind – | 18 EUR |
6. Sofern ein Minderjähriger nicht im Besitz eines visierfähigen Dokumentes ist - zusätzlich die Ausstellung eines Blattvisums (§47 I Nr. 10 AufenthV): | 9 EUR |
7. Sofern im Einzelfall erforderlich - Urkundenüberprüfung | Einzelfallabhängig |
8. Sofern im Einzelfall erorderlich DNA-Analysen | Einzelfallabhängig |