Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Freizügigkeitsgesetz EU

Foto des Ortsschilds von Schengen

Foto des Ortsschilds von Schengen, © colourbox.de

27.10.2022 - Artikel

Liste der antragsbegründenden Unterlagen zur Vorlage bei der Beantragung eines Visums gemäß Freizügigkeitsgesetz EU mit Wohnort in Äthiopien

Für die Beantragung eines Schengen-Visums legen Sie bitte folgende Unterlagen bei Antragstellung persönlich vor. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer von einem anerkannten Übersetzer gefertigten deutschen oder englischen Übersetzung und 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Laminierte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Für jedes eingereichte Dokument im Original muss eine Kopie eingereicht werden!
Unvollständige Anträge können abgelehnt werden.

Alle Antragstellenden

  1. ein vollständig ausgefülltes Antragsformular: VIDEX-Antragsvordruck für Schengenvisa;
  2. ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen: Mustertafel für Passfotos;
  3. ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist mit Kopie der Datenseite und aller Visa / Einreisestempel;
  4. vorläufige Flugticketreservierung oder Reiseplanung (der Kauf eines Flugscheins ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich)
  5. alle sonstigen Unterlagen zur finanziellen Situation des Antragstellers und zu seinen persönlichen Bindungen in Äthiopien, wie Eigentumstitel oder Mietverträge für Gebäude, Firmenregistrierungen, Fahrzeugzulassungskarte., Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, etc.

Zusätzliche Nachweise für Antragstellende für die Nutzung der Freizügigkeit/EU

  1. Nachweis für die familiäre Beziehung zur freizügigkeitsberechtigten Person (z. B. Heiratsurkunde)
  2. Kopie des Passes des in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Familienangehörigen
  3. Meldebescheinigung aus der Bundesrepublik Deutschland
  4. Der Familienangehörige hat bei Antragstellung das Vorliegen der jeweiligen Freizügigkeitsvoraussetzungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, z.B.
    > Einstellungsbestätigung, Beschäftigungsbescheinigung;
    > Nachweis über die selbständige Tätigkeit;
    > Vermögens-/Einkommensnachweise bei Nachzug zu Nichterwerbstätigen;
    > Familiärer Krankenversicherungsschutz;
    > Unterhaltsnachweis,
    > Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule

Zusätzliche Nachweise für minderjährige Antragstellende (sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist)

  1. Geburtsurkunde (Original);
  2. Kopien der ID-Cards und Reisepässen beider Eltern (Kopien aller Seiten, die Angaben enthalten);
  3. Beglaubigte schriftliche Einwilligung beider Elternteile (wenn der Minderjährige allein reist) oder des nicht mitreisenden Elternteils zur Ausreise des Kindes;
  4. Fehlt ein Elternteil oder ist er verstorben, so ist dies durch ein Gerichtsurteil oder durch eine Sterbeurkunde nachzuweisen;
  5. Ist der gesetzliche Vertreter eine andere Person als der in der Geburtsurkunde eingetragene Elternteil, so ist ein entsprechender Sorgerechtsnachweis einzureichen;
  6. Schreiben der Schule mit folgenden Angaben: Name des Minderjährigen, Name der Eltern, Klassenstufe, Anzahl der Schuljahre, Schulferien, Kontaktangaben, Datum und Name des Schulvertreters;

Zusätzliche Hinweise für Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Äthiopien

  1. Kopie der äthiopischen Aufenthaltserlaubnis
  2. Falls die antragstellende Person die Rückkehr nach Äthiopien beabsichtigt: Nachweis, dass die äthiopische Aufenthaltserlaubnis nach der geplanten Rückkehr aus einem der Mitgliedstaaten noch mindestens drei Monate gültig ist.
  3. Für den Fall, dass keine Rückkehr nach Äthiopien beabsichtigt ist: Nachweis über die Möglichkeit der Rückkehr in das Herkunftsland oder einen anderen Drittstaat (Nationalpass, gültige Aufenthaltserlaubnis des Drittstaates)

Bei der Antragsannahme werden digitale Fingerabdrücke aller 10 Finger abgenommen;

Die Adresse der Botschaft finden Sie hier.

Für über die auf der Webseite bereitgestellten asuführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.

nach oben