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Merkblatt für den Nachzug zum Ehegatten/zur Ehegattin
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Für die Beantragung eines nationalen Visums legen Sie bitte folgende Unterlagen bei Antragstellung persönlich vor. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer von einem anerkannten Übersetzer gefertigten deutschen oder englischen Übersetzung und 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Laminierte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Für jedes eingereichte Dokument im Original muss eine Kopie eingereicht werden!
Unvollständige Anträge können abgelehnt werden.
- ein vollständig ausgefülltes Antragsformular: VIDEX-Antragsvordruck für nationale Visa;
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen: Mustertafel für Passfotos;
- ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist mit Kopie der Datenseite und aller Visa / Einreisestempel;
- äthiopische ID-Karte - im Original mit 1 Kopie;
- Geburtsurkunde des Antragstellenden - im Original mit 1 Kopie;
- amtliche Heiratsurkunde
- Bei Nachzug zu einem Ehegatten, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Nachweis des Aufenthaltsstatus des in Deutschland lebenden Ehegatten (Kopie des Passes mit Aufenthaltserlaubnis)
- Sofern der Ehegatte in Deutschland schutzberechtigt ist: BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland incl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter; 1 Kopie
- Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehegatten – im Original mit 1 Kopie
- je 1 Kopie der drei letzten Gehaltsbescheinigungen und des Mietvertrags
- Nachweis der Deutschkenntnisse: ein höchstens sechs Monate altes anerkennungsfähiges Sprachzertifikat der Stufe A1 Deutsch im Original mit 1 Kopie
Weitere Details sowie Ausnahmeregelungen, bei denen auf die Vorlage des Nachweises der Deutschkenntnisse verzichtet wird, können Sie dem Merkblatt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge entnehmen, das der Webseite www.integration-in-deutschland.de eingestellt ist. Es muss nur die Prüfung A1 bei einem der hier genannten Anbieter bestanden werden. Die einfachen deutschen Sprachkenntnisse können auf jede Art und Weise erlernt werden (z.B. Online-Kurs, etc.). - Gebühren i.H.v. 75 EUR (zahlbar in bar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft), sofern der in Deutschland lebende Ehegatte nicht die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt;
Bei der Antragsannahme werden digitale Fingerabdrücke aller 10 Finger abgenommen.
Die Adresse der Botschaft finden Sie hier.
Für über die auf der Webseite bereitgestellten asuführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.