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Einreise nach Äthiopien

Reisender zeigt den Reiseass vor/Traveller shows their passport, © Colourbox/kritchanut
Reisewarnung für Teile Äthiopiens
Bitte beachten Sie die für Teile Äthiopiens geltende Reisewarnung. Von nicht notwendigen Reisen in alle übrigen Gebiete Äthiopiens, mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba, wird abgeraten.
Die äthiopischen Behörden ändern immer wieder ohne Vorankündigung die Bestimmungen. Es kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.
Einreisebestimmungen
Grundlegende Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige finden Sie:
- in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts sowie
- auf der offziellen Visa-Website der äthiopischen Immigration and Citizenship Services (ICS)
Darüber hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen können Sie richten an:
- die Äthiopische Botschaft in Berlin
- ICS (Tel. +251-11-1262635, support@evisa.gov.et)
- ggf. die von Ihnen gewählte Fluggesellschaft
Sofern Sie von den vorgenannten Stellen keine oder keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, kann Ihnen die Deutsche Botschaft Addis Abeba dennoch keine weiteren Auskünfte erteilen.
Einfuhrbestimmungen für bestimmte technische Geräte
Für
- Ferngläser,
- Mobiltelefone mit Satellitenkommunikationsfähigkeit,
- Drohnen,
- GPS-Tracker,
- Navigationsgeräte,
- Peilgeräte,
- Laser-Entfernungsmessgeräte,
- Laserpointer,
- Satellitentelefone,
- Funkgeräte,
- Spionagekameras und
- zahlreiche andere technische Geräte
gelten spezielle Einfuhrbestimmungen bzw. Einfuhrverbote. Eine Liste mit betroffenen Gerätearten (Stand 2023) finden Sie zur unverbindlichen Orientierung hier.
Um keine Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. den Verlust Ihres Eigentums zu riskieren, empfehlen wir, die aufgeführten sowie diesen ähnliche Geräte auf Reisen nach Äthiopien nicht mitzuführen. Uns wurde mehrfach berichtet, dass beschlagnahmte Gegenstände trotz der Zusicherung der äthiopischen Behörden, dass bei Ausreise eine Rückgabe erfolgt, dann nicht mehr auffindbar waren.
Sollte Ihr Eigentum bei Einreise vom äthiopischen Zoll beschlagnahmt worden sein, sollten Sie bei der Ausreise aus Äthiopien versuchen, die beschlagnahmten Gegenstände vom äthiopischen Zoll zurückzuerhalten. Sie sollten so früh wie möglich am Flughafen sein, damit Sie nicht unter Zeitdruck geraten, falls die Mitarbeitenden des äthiopischen Zolls länger brauchen sollten, um die Gegenstände aufzufinden. Sollten Sie Ihr Eigentum nicht zurückerhalten, kann die Botschaft Ihnen bei der Wiederbeschaffung nicht behilflich sein. Es steht Ihnen aber frei, sich anwaltlich beraten zu lassen. Eine Liste mit Kanzleien finden Sie hier.
Fragen zu Einfuhrbestimmungen für technische Geräte können Sie richten an:
- die Äthiopische Botschaft in Berlin
- die Information Network Security Administration (INSA; Tel. +251-11-3717114, contact@insa.gov.et)
- ggf. die von Ihnen gewählte Fluggesellschaft
Sofern Sie von den vorgenannten Stellen keine oder keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, kann Ihnen die Deutsche Botschaft Addis Abeba dennoch keine weiteren Auskünfte erteilen.