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Frankfurt am Main, Altstadt, © colourbox.de
Liste der antragsbegründenden Unterlagen zur Vorlage bei der Beantragung eines Schengen-Visums in Äthiopien
- Alle Antragssteller
- Angestellte Personen
- Selbstständige Personen
- Personen im Ruhestand
- Zusätzliche Nachweise für Antragssteller mit dem Reisezweck Besuch
- Zusätzliche Nachweise für minderjährige Antragssteller (sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist)
- Zusätzliche Hinweise für Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Äthiopien
Für die Beantragung eines Besuchsvisums legen Sie bitte folgende Unterlagen bei Antragstellung persönlich vor. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer von einem anerkannten Übersetzter gefertigten deutschen oder englischen Übersetzung und 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Laminierte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Für jedes eingereichte Dokument im Original muss eine Kopie eingereicht werden!
Unvollständige Anträge können abgelehnt werden.
Alle Antragssteller
- ein vollständig ausgefülltes Antragsformular: VIDEX-Antragsvordruck für Schengenvisa;
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen: Mustertafel für Passfotos;
- ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist mit Kopie der Datenseite und aller Visa / Einreisestempel;
- vorläufige Flugticketreservierung oder Reiseplanung (der Kauf eines Flugscheins ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich)
- Nachweis der Unterkunft
- Kontoauszüge der letzten drei Monate und/oder persönliches Sparbuch
- alle sonstigen Unterlagen zur finanziellen Situation des Antragstellers und zu seinen persönlichen Bindungen in Äthiopien, wie Eigentumstitel oder Mietverträge für Gebäude, Firmenregistrierungen, Fahrzeugzulassungskarte., Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, etc.
- für alle Schengen-Mitgliedsstaaten gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000€
- Gebühren i.H.v. 90.- Euro (zahlbar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft), sofern der in Deutschland lebende Ehegatte nicht die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt
Angestellte Personen
- Datiertes und unterschriebenes Schreiben des aktuellen Arbeitsgebers mit folgenden Informationen:
- Personalien des Antragstellers, Funktion/Beruf;
- Art des Beschäftigungsverhältnisses (befristet oder unbefristet);
- Beginn des Beschäftigungsverhältnisses;
- Nettomonatsgehalt;
- gewährte Urlaubstage;
- Datum und Kontaktangaben des Arbeitgebers
Selbstständige Personen
- im Original:
- Gewerbeerlaubnis
- steuerliche Registrierung
- Unternehmensregistrierung (Stadtverwaltung)
- Kontoauszug des Geschäftskontos (mindestens für die letzten drei Monate)
Personen im Ruhestand
- Nachweis einer Rente bzw. Pension oder einer sonstigen finanziellen Unterstützung
Zusätzliche Nachweise für Antragssteller mit dem Reisezweck Besuch
- formloses) Einladungsschreiben im Original. Mindestanforderungen:
- Name und Adresse von Gastgeber und Antragssteller
- Beziehung zwischen Gastgeber und Antragssteller
- Grund und Dauer des Besuchs (Datum der Ankunft und Abreise)
- Benennung der Person, die für die Kosten der Reise aufkommt
- Sofern der Gastgeber für die Kosten der Reise aufkommt, Nachweis der Beschäftigung / Finanzstatus
- Förmliche Verpflichtungserklärung
- Nachweis des Verwandtschaftsverhältnis zum Einlader (Kopien)
- Deutscher Aufenthaltstitel des Einladers, sofern nicht deutscher Staatsbürger oder EU/EWR Bürger (Kopien)
- Passkopie und sofern vorhanden Kopie des Aufenthaltstitels
Zusätzliche Nachweise für minderjährige Antragssteller (sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist)
- Geburtsurkunde (Original);
- Kopien der ID-Cards und Reisepässen beider Eltern (Kopien aller Seiten, die Angaben enthalten);
- Beglaubigte schriftliche Einwilligung beider Elternteile (wenn der Minderjährige allein reist) oder des nicht mitreisenden Elternteils zur Ausreise des Kindes;
- Fehlt ein Elternteil oder ist er verstorben, so ist dies durch ein Gerichtsurteil oder durch eine Sterbeurkunde nachzuweisen;
- Ist der gesetzliche Vertreter eine andere Person als der in der Geburtsurkunde eingetragene Elternteil, so ist ein entsprechender Sorgerechtsnachweis einzureichen;
- Schreiben der Schule mit folgenden Angaben: Name des Minderjährigen, Name der Eltern, Klassenstufe, Anzahl der Schuljahre, Schulferien, Kontaktangaben, Datum und Name des Schulvertreters;
- Falls der Minderjährige in einer Gruppe reist: vollständige Liste mit den Namen aller mitreisenden Gruppenmitglieder und dem Namen der für die Gruppe verantwortlichen Person
Zusätzliche Hinweise für Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Äthiopien
- Kopie der äthiopischen Aufenthaltserlaubnis. Falls der Antragssteller die Rückkehr nach Äthiopien beabsichtigt: Nachweis, dass die äthiopische Aufenthaltserlaubnis nach der geplanten Rückkehr aus einem der Mitgliedstaaten noch mindestens drei Monate gültig ist. Für den Fall, dass keine Rückkehr nach Äthiopien beabsichtigt ist: Nachweis über die Möglichkeit der Rückkehr in das Herkunftsland oder einen anderen Drittstaat (Nationalpass, gültige Aufenthaltserlaubnis des Drittstaates)
Die Adresse der Botschaft finden Sie hier.
Für über die auf der Webseite bereitgestellten asuführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.