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Ehescheidung

Scheidung

Scheidung, © Colourbox/85

03.07.2024 - Artikel

Scheidung in Deutschland

Wenn Sie sich in Deutschland scheiden lassen möchten, müssen Sie sich durch eine:n Rechtsanwält:in vertreten lassen. Diese:r kann Sie dazu auch beraten

Scheidung in Äthiopien

Wenn Sie sich in Äthiopien scheiden lassen möchten, ist es sinnvoll, sich durch eine:n äthiopische:n Rechtsanwält:in beraten zu lassen.

Anerkennung ausländischer Scheidungen

Warum brauche ich eine Scheidungsanerkennung?

Unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen wurde und ob Sie gegebenenfalls bereits wieder verheiratet sind, müssen außerhalb der EU durchgeführte Scheidungen in Deutschland anerkannt werden, damit sie auch für den deutschen Rechtsbereich Wirkung entfalten.

Solange Ihre ausländische Scheidung in Deutschland noch nicht anerkannt ist, gelten Sie weiterhin als verheiratet.

Ausnahme: Heimatstaatentscheidung

Eine Scheidung, die außerhalb der EU ausgesprochen wurde, muss dann nicht förmlich anerkannt werden, wenn:

  1. beide Ehegatten nur die Staatsangehörigkeit des gleichen Staates besitzen und
  2. die Scheidung im Heimatland der beiden Ehegatten ausgesprochen wurde.

Beispiel: Wurde eine Frau, die nur die äthiopische Staatsangehörigkeit besitzt, von einem Mann, der nur die äthiopische Staatsangehörigkeit besitzt, in Äthiopien geschieden, braucht die Scheidung in Deutschland nicht förmlich anerkannt werden.

Wie beantrage ich die Scheidungsanerkennung?

Die Scheidungsanerkennung müssen Sie bei der zuständigen Landesjustizbehörde beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt eines der früheren Ehegatten. Den Antrag müssen Sie daher der Landesjustizbehörde Ihres Wohnsitzes übersenden.

Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei dem für den Wohnsitz bzw. letzten Wohnsitz eines der Ehegatten in Deutschland zuständigen Standesamt.

Hat keiner der früheren Ehegatten einen Wohnsitz in Deutschland, ist der Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in Berlin zu übersenden.

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