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Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net
Für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, ist das Bundesverwaltungsamt die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde. Zur Beratung in staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen auch die Botschaft Addis Abeba zur Verfügung, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Äthiopien oder Dschibuti haben.
Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenden sich mit Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit bitte an die für ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.
Informationen und Antragsvordrucke finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts.
Weitere Informationen
Am 27.06.2024 ist das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) in Kraft getreten. Es wird leichter möglich, zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten zu erwerben.
Unter welchen Voraussetzungen erwirbt mein Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit? Ihr Kind erwirbt nicht automatisch durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn - Sie (beide bzw.…