Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beglaubigungen und Urkunden

Das Bild zeigt Unterlagen, die mit Büroklammern zusammengeheftet sind

Dokumente © Colourbox/poring

16.07.2024 - Artikel

Die nachstehenden Informationen dienen nur der ersten Orientierung und sind nicht abschließend. Es wird empfohlen, konkrete Einzelfragen mit der deutschen Auslandsvertretung zu klären.

Beglaubigungen

Die Deutsche Botschaft Addis Abeba kann nach Terminvereinbarung gegen Zahlung einer Gebühr Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften vornehmen, wenn das beglaubigte Dokument bei einer deutschen Stelle vorgelegt werden soll oder ein nachvollziehbarer Bezug zu Deutschland besteht.

Unterschriftsbeglaubigung

Die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens erfolgt durch Anerkennung oder Vollziehung der Unterschrift vor dem Konsularbeamten. Eine Namensunterschrift kann nur bei Vollziehung vor dem Konsularbeamten beglaubigt werden. In beiden Fällen ist die persönliche Vorsprache desjenigen erforderlich, dessen Unterschrift, Namensunterschrift oder Handzeichen beglaubigt werden soll.

Kopiebeglaubigung

Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen mit dem Original oder mit der beglaubigten Abschrift/Ausfertigung ist zu beachten, dass die Urschrift oder die beglaubigte Abschrift/Ausfertigung dem Konsularbeamten vorgelegt werden muss.

Deutsche Urkunden

zur Verwendung in Äthiopien oder Dschibuti

Die äthiopischen Behörden verlangen, z. B. für die Beantragung äthiopischer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnisse, deutsche Urkunden in legalisierter Form. Auch, wenn äthiopische Behörden mitunter dazu auffordern, eine deutsche Urkunde von der Botschaft „abstempeln“ zu lassen, kann die Deutsche Botschaft Addis Abeba deutsche Dokumente nicht legalisieren, da es hierfür im deutschen und im internationalen Recht keine Grundlage gibt.

Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Sie wird durch die Konsularbeamten, Konsularbeamtinnen des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.

Die Legalisation deutscher Urkunden

erfolgen. Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei der Äthiopischen Botschaft bzw. bei der Dschibutischen Botschaft, welche Überbeglaubigungen eingeholt werden müssen.

Sie können die Einholung von Überbeglaubigungen und Legalisation auch durch Bevollmächtigte vornehmen lassen; Ihr persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Es gibt auch Firmen, die solche Dienstleistungen anbieten; uns liegen jedoch zu einzelnen Anbietern keine Erkenntnisse vor.

Anerkennung deutscher akademischer Qualifikationen in Äthiopien

Inhaber, Inhaberinnen von Bachelor-, Master- und Doktorgraden, die außerhalb Äthiopiens erworben wurden, können die Anerkennung ihrer Qualifikationen durch die Education and Training Authority beantragen.

Äthiopische Urkunden

Keine Legalisation

Die Voraussetzungen zur Legalisation von äthiopischen öffentlichen Urkunden sind nicht gegeben.

Urkundenüberprüfungsverfahren

Deutsche Behörden können die Botschaft um die Überprüfung von äthiopischen Urkunden ersuchen, die von inneräthiopischen Behörden oder Gerichten ausgestellt wurden. Die Überprüfung von Urkunden, die von äthiopischen Auslandsvertretungen außerhalb 'Äthiopiens ausgestellt wurden, können nicht überprüft werden.

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen:

Sollten Sie als Behörden oder Gericht eine Urkundenüberprüfung in die Wege leiten wollen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail, fügen alle Seiten der Urkunde (Vorder- und Rückseite(n)) oder der Urkunden als Farbscans bei, stellen ggf. konkrete Fragen, welche Aspekte überprüft werden sollen oder bitten um eine vollständige Überprüfung der übersandten Urkunde(n).

Bitte übersenden Sie KEINE Originalurkunden.

Die Botschaft bittet ihren Dienstleister anschließend um einen Kostenvoranschlag, deren Höhe wir Ihnen umgehend mitteilen. Sollten Sie die Urkundenüberprüfung nach wie vor wünschen, teilen Sie uns bitte mit, dass Sie die Auslagen des Dienstleisters übernehmen werden. Die Gesamtkosten werden Ihnen nach Abschluss der Urkundenüberprüfung mittels eines elektronischen Feststellungbescheids (eFB) und zusammen mit einer Stellungnahme der Botschaft zum Überprüfungsergebnis übersendet. Weitere Informationen zum Empfänger der Auslagen können Sie dann dem eFB entnehmen.

Leider müssen Sie aktuell von einer Bearbeitungszeit von mindestens sechs Monaten ausgehen (siehe auch Informationen weiter oben zu sicherheitsrelevanten Aspekten).

Wichtig zu wissen für Angehörige oder Betroffene: Während einer laufenden Urkundenüberprüfung können Sachstandsmitteilungen nur der ersuchenden Behörde/dem ersuchenden Gericht mitgeteilt werden.

Dschibutische Urkunden

Keine Legalisation, keine Urkundenüberprüfung

Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden der Republik Dschibuti sind nicht gegeben. Urkunden aus Dschibuti können zudem derzeit auch nicht durch eine Urkundenüberprüfung überprüft werden. Die formelle Echtheit und inhaltliche Richtigkeit können auch nicht auf andere Weise festgestellt werden. Es liegt im Ermessen der Behörde, der eine dschibutische Urkunde vorgelegt wird, ob sie diese als echt einschätzt und ihrem Inhalt vertraut (vgl. § 438 Abs. 1 ZPO).

Weitere Hinweise finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

nach oben