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Rentenangelegenheiten

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

Artikel

Rentenangelegenheiten können in aller Regel vom Rentenempfänger selbst mit dem jeweiligen deutschen Rententräger direkt geklärt werden. Eine vorgeschriebene Beteiligung der Botschaft gibt es nicht.

Darüber hinaus kommt es aber in Rentenangelegenheiten oft vor, dass amtliche Bestätigungen und Bescheinigungen erforderlich werden. Diese können von der Botschaft nach Terminvereinbarung über die Homepage der Botschaft erteilt werden; dies gilt auch für beglaubigte Kopien von Unterlagen, die von den Rentenversicherungsträgern angefordert worden sind.

Lebensbescheinigungen

Erforderliche Unterlagen:

  • Das vom Rentenversicherungsträger übersandte Formular für die Lebensbescheinigung
  • Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis. Der Führerschein wird als Identitätsnachweis nicht anerkannt.

Grundsätzlich gilt: Der/Die Berechtigte muss persönlich vorsprechen und kann sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Gebühren:

Sofern es sich um eine Rentenzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, wird die Lebensbescheinigung kostenlos erteilt. Bei privaten oder Betriebsrenten wird für die Lebensbescheinigung eine Gebühr in Höhe von 34,07 Euro (zahlbar in bar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft) erhoben.

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