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Beglaubigungen und Urkundenüberprüfungen

Das Bild zeigt Unterlagen, die mit Büroklammern zusammengeheftet sind

Dokumente, © Colourbox/poring

Artikel

Die nachstehenden Informationen dienen nur der ersten Orientierung und sind nicht abschließend. Es wird empfohlen, konkrete Einzelfragen mit der deutschen Auslandsvertretung zu klären.

Beglaubigungen

Die Deutsche Botschaft Addis Abeba kann Ihnen bei der Beglaubigung von Kopien oder Unterschriften behilflich sein.

Unterschriftsbeglaubigung

Die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens erfolgt durch Anerkennung oder Vollziehung der Unterschrift vor dem Konsularbeamten. Eine Namensunterschrift kann nur bei Vollziehung vor dem Konsularbeamten beglaubigt werden. In beiden Fällen ist die persönliche Vorsprache desjenigen erforderlich, dessen Unterschrift, Namensunterschrift oder Handzeichen beglaubigt werden soll.

Kopiebeglaubigung

Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen mit der Urschrift oder mit der beglaubigten Abschrift/Ausfertigung ist zu beachten, dass die Urschrift oder die beglaubigte Abschrift/Ausfertigung dem Konsularbeamten vorgelegt werden muss. Die Abschrift oder Ablichtung einer nicht beglaubigten Abschrift kann nicht beglaubigt werden.

Gebühren

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen für jede Beglaubigung separat an und sind zahlbar in bar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft.

Unterschriftsbeglaubigung 56,43 EUR
Unterschriftsbeglaubigung unter einer Namenserklärung 79,57 EUR
Kopiebeglaubigung 23,46 EUR
Kopiebeglaubigung für Studienzwecke kostenfrei

Legalisation deutscher Urkunden

Urkundenüberprüfungen äthiopischer Urkunden

Da die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Äthiopien nicht gegeben sind, wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes zum 31. März 2014 eingestellt. Die Innen- und Justizbehörden der Bundesländer wurden entsprechend unterrichtet.
Die Deutsche Botschaft Addis Abeba kann jedoch in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachtlich prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung nicht veranlasst werden.

Die Inlandsbehörde, die eine Überprüfung der Urkunden für ihre Arbeit benötigt, richtet hierzu ein Ersuchen an die Botschaft. Dazu muss sie

  • die ausländische Urkunde im Original beifügen,
  • konkrete Fragen stellen oder um Globalüberprüfung ersuchen und
  • im Verhältnis zur Botschaft die Übernahme der entstehenden Auslagen zusagen, sofern die Gebühren von den Urkundeninhabern nicht direkt bei der Botschaft eingezahlt werden.

Die Überprüfung laminierter Urkunden ist nicht möglich!

Die Botschaft beauftragt für die Überprüfung der Urkunden eine Vertrauensperson.

Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Konsularbeamtinnen bzw. Konsularbeamten der Botschaft. Die Urkunde und die Stellungnahme der Botschaft werden anschließend unmittelbar an die ersuchende Behörde übersandt.

Um die spätere Verwendung der Urkunde zu erleichtern und unnötige weitere Prüfungen zu vermeiden, wird ihr ein entsprechender Hinweis beigefügt.

Zur Bearbeitung der Überprüfungsersuchen benötigt die Botschaft außer der zu prüfenden Urkunde folgende Unterlagen und ergänzenden Angaben:

  • beglaubigte Kopie des Ausweisdokumentes der:des Urkundeninhabenden (alle Seiten, die Eintragungen oder Stempel enthalten)
  • (letzte) Adresse der:des Urkundeninhabenden Äthiopien
  • vollständige Namen der Eltern der:des Urkundeninhabenden
  • bei Minderjährigen zusätzlich:
    •  beglaubigte Kopie des Ausweisdokumentes der Eltern (alle Seiten)
    • Heiratsurkunde der Eltern
    • ggf. Nachweis des Sorgerechts mit Übersetzung ins Deutsche
    • ggf. Sterbeurkunde der Eltern
    • ggf. Adoptionsvertrag und -beschluss mit Übersetzung ins Deutsche
  • Datum und Grund der ersten Registrierung des Personenstandsfalls
  • Name und Verwandtschaftsverhältnis der Person, der die Urkunde beantragt hat (sofern nicht identisch mit der:dem Urkundeninhabenden).

Für in Addis Abeba ausgestellte Standardurkunden wie z. B. Geburtsurkunden fallen bei einer Überprüfung in der Regel Kosten von ca. 170 USD für eine Urkunde an. Für Urkunden, die eine weitergehende rechtliche Würdigung erfordern oder die außerhalb von Addis Abeba ausgestellt wurden, erhöhen sich die Kosten je nach Entfernung auf bis zu 500 USD pro Urkunde.

Wenn in besonders gelagerten Fällen absehbar ist, dass höhere Auslagen entstehen, wird die Botschaft zunächst die ersuchende Behörde informieren.

Die Auslagen der Vertrauensperson werden der deutschen Behörde in Rechnung gestellt. Die Behörde kann ihrerseits den Urkundeninhaber um Erstattung dieser Auslagen bitten und wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten.

Alternativ können die Gebühren auch von in Addis Abeba befindlichen Urkundeninhabenden im Vorfeld der Urkundenüberprüfung direkt bei der Botschaft eingezahlt werden.

Die Bearbeitungszeit eines Überprüfungsverfahrens ist im Regelfall mit bis zu drei Monaten anzusetzen. Für Urkunden, die in von der Hauptstadt Addis Abeba weit entfernten Landesteilen ausgestellt wurden, kann die Bearbeitung mitunter länger als drei Monate dauern. Letztere ist auch abhängig von der aktuellen Sicherheitslage in Äthiopien. Hinzu kommen die Post- und Kurierlaufzeiten für die Übersendung von mindestens zwei Wochen pro Strecke.

Die Botschaft wird auf Verlangen den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und – für den Fall, dass sich im Einzelfall ein erhöhter Zeitbedarf abzeichnet – die ersuchende Behörde darüber informieren. Die Botschaft ist bemüht, alle Ersuchen so zügig wie möglich zu bearbeiten, und bittet wegen des hohen Geschäftsanfalls von Sachstandsanfragen möglichst abzusehen. Grundsätzlich kann nur der ersuchenden Behörde Auskunft zum Sachstand gewährt werden.

Kurieranschrift für die Übermittlung von Amts-/Rechtshilfeersuchen:

Auswärtiges Amt
für Botschaft Addis Abeba
10113 Berlin

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