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Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

Foto von Geldscheinen verschiedener internationaler Währungen

Geldscheine verschiedener internationaler Währungen © Colourbox

Artikel
AmtshandlungGebühr
Nr. I.5.1.1* Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen (auch für personenstandsrechtliche Anträge, die Namenserklärungen enthalten)€ 85
Nr. I.5.1.2* Unterschriftsbeglaubigungen in allen sonstigen Angelegenheiten€ 60
Nr. I.5.1.3* Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien)€ 26
Nr. I.5.3.1* Beurkundung von Willenserklärungen (z. B. Vaterschaftsanerkennungen) und eidesstattlichen Versicherungen€ 113
Nr. I.5.2.1* Konsularische Bescheinigung (ohne Vorlage)€ 75
Nr. I.5.2.2* Konsularische Bescheinigung (mit Vorlage)€ 36

* gem. Gebühren- und Auslagenverzeichnis, Anlage 1 zur Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (AABGebV)

Weitere Informationen

Die nachstehenden Informationen dienen nur der ersten Orientierung und sind nicht abschließend. Es wird empfohlen, konkrete Einzelfragen mit der deutschen Auslandsvertretung zu klären.

Beglaubigungen und Urkunden

Die nachstehenden Informationen dienen nur der ersten Orientierung und sind nicht abschließend. Vor Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das Konsularreferat der Deutschen Botschaft. Hier geht es…

Vaterschaftsanerkennung

Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen erbringen konsularische Leistungen auf der Grundlage des Konsulargesetzes und erheben hierfür Gebühren. Im Folgenden werden die Rechtsgrundlagen dieser Gebühren näher erläutert.

Gebührenrecht

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