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Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

Geldscheine verschiedener internationaler Währungen © Colourbox
Amtshandlung | Gebühr |
Nr. I.5.1.1* Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen (auch für personenstandsrechtliche Anträge, die Namenserklärungen enthalten) | € 85 |
Nr. I.5.1.2* Unterschriftsbeglaubigungen in allen sonstigen Angelegenheiten | € 60 |
Nr. I.5.1.3* Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | € 26 |
Nr. I.5.3.1* Beurkundung von Willenserklärungen (z. B. Vaterschaftsanerkennungen) und eidesstattlichen Versicherungen | € 113 |
Nr. I.5.2.1* Konsularische Bescheinigung (ohne Vorlage) | € 75 |
Nr. I.5.2.2* Konsularische Bescheinigung (mit Vorlage) | € 36 |
* gem. Gebühren- und Auslagenverzeichnis, Anlage 1 zur Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (AABGebV)
Weitere Informationen
Die nachstehenden Informationen dienen nur der ersten Orientierung und sind nicht abschließend. Es wird empfohlen, konkrete Einzelfragen mit der deutschen Auslandsvertretung zu klären.
Die nachstehenden Informationen dienen nur der ersten Orientierung und sind nicht abschließend. Vor Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das Konsularreferat der Deutschen Botschaft. Hier geht es…
Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen erbringen konsularische Leistungen auf der Grundlage des Konsulargesetzes und erheben hierfür Gebühren. Im Folgenden werden die Rechtsgrundlagen dieser Gebühren näher erläutert.