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Beglaubigungen und Urkunden

Das Bild zeigt Unterlagen, die mit Büroklammern zusammengeheftet sind

Dokumente, © Colourbox/poring

16.07.2024 - Artikel

Die nachstehenden Informationen dienen nur der ersten Orientierung und sind nicht abschließend. Es wird empfohlen, konkrete Einzelfragen mit der deutschen Auslandsvertretung zu klären.

Beglaubigungen

Die Deutsche Botschaft Addis Abeba kann nach Terminvereinbarung gegen Zahlung einer Gebühr Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften vornehmen, wenn das beglaubigte Dokument bei einer deutschen Stelle vorgelegt werden soll oder ein nachvollziehbarer Bezug zu Deutschland besteht.

Unterschriftsbeglaubigung

Die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens erfolgt durch Anerkennung oder Vollziehung der Unterschrift vor dem Konsularbeamten. Eine Namensunterschrift kann nur bei Vollziehung vor dem Konsularbeamten beglaubigt werden. In beiden Fällen ist die persönliche Vorsprache desjenigen erforderlich, dessen Unterschrift, Namensunterschrift oder Handzeichen beglaubigt werden soll.

Kopiebeglaubigung

Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen mit dem Original oder mit der beglaubigten Abschrift/Ausfertigung ist zu beachten, dass die Urschrift oder die beglaubigte Abschrift/Ausfertigung dem Konsularbeamten vorgelegt werden muss.

Deutsche Urkunden

zur Verwendung in Äthiopien oder Dschibuti

Die äthiopischen Behörden verlangen, z. B. für die Beantragung äthiopischer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnisse, deutsche Urkunden in legalisierter Form. Auch, wenn äthiopische Behörden mitunter dazu auffordern, eine deutsche Urkunde von der Botschaft „abstempeln“ zu lassen, kann die Deutsche Botschaft Addis Abeba deutsche Dokumente nicht legalisieren, da es hierfür im deutschen und im internationalen Recht keine Grundlage gibt.

Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Sie wird durch die Konsularbeamt:innen des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.

Die Legalisation deutscher Urkunden muss

erfolgen.

Anerkennung deutscher akademischer Qualifikationen in Äthiopien

Inhaber:innen von Bachelor-, Master- und Doktorgraden, die außerhalb Äthiopiens erworben wurden, müssen die Anerkennung ihrer Qualifikationen durch die Education and Training Authority beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Behörde.

Keine Legalisation äthiopischer Urkunden

Die Voraussetzungen zur Legalisation öffentlicher Urkunden aus Äthiopien sind nicht gegeben. Die Legalisation wurde daher zum 31. März 2014 eingestellt; die Innen- und Justizbehörden der Bundesländer wurden entsprechend unterrichtet.

Äthiopische Urkunden

Keine Legalisation

Die Voraussetzungen zur Legalisation von äthiopischen öffentlichen Urkunden sind nicht gegeben.

Deutsche Behörden können die Botschaft um die Durchführung einer Urkundenüberprüfung ersuchen (s. folgender Abschnitt). Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung nicht veranlasst werden.

Urkundenüberprüfung

Besonderer Hinweis für Standesämter

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Anfragen dazu, ob die nachstehenden Informationen zutreffend sind, nicht beantwortet werden.

Die ersuchende Stelle muss sich hierzu per E-Mail an die Botschaft wenden. Dazu muss sie

  • die ausländische Urkunde als Scan (Vorder- und Rückseiten) übersenden und
  • konkrete Fragen stellen oder um Globalüberprüfung ersuchen.

Anschließend wird von der Botschaft ein Kostenvoranschlag eingeholt und die Kosten werden der ersuchenden Stelle mitgeteilt. Je nach Antragsaufkommen kann bis zur Übersendung des Kostenvoranschlags eine Wartezeit von einigen Wochen bis einigen Monaten entstehen.

  • Die ersuchende Stelle muss anschließend der Botschaft die Übernahme der entstehenden Auslagen zusagen, sofern die Gebühren nicht durch die Betroffenen in bar bei der Botschaft eingezahlt werden.

Die Übersendung von Originalurkunden ist nicht erwünscht.

Die Botschaft beauftragt für die Überprüfung der Urkunden einen Dienstleister.

Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Botschaft. Die Stellungnahme der Botschaft wird der ersuchenden Behörde übersandt. Die Auslagen werden der deutschen Behörde nach Abschluss der Überprüfung in Rechnung gestellt.

Die Bearbeitungszeit eines Überprüfungsverfahrens ist im Regelfall mit ca. drei Monaten anzusetzen. Für Urkunden, die in von der Hauptstadt Addis Abeba weit entfernten Landesteilen ausgestellt wurden, kann die Bearbeitung mitunter länger als drei Monate dauern. Letztere ist auch abhängig von der jeweiligen Sicherheitslage in der Region.

Die Botschaft ist bemüht, alle Ersuchen so zügig wie möglich zu bearbeiten und bittet wegen des hohen Geschäftsanfalls von Sachstandsanfragen möglichst abzusehen. Es kann nur der ersuchenden Behörde Auskunft zum Sachstand gewährt werden.

Amtshilfeersuchen sind per E-Mail an konsular@addi.auswaertiges-amt.de zu übersenden.

Dschibutische Urkunden

Keine Legalisation, keine Urkundenüberprüfung

Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden der Republik Dschibuti sind nicht gegeben. Urkunden aus Dschibuti können zudem derzeit nicht überprüft werden. Die formelle Echtheit und inhaltliche Richtigkeit kann auch nicht auf andere Weise festgestellt werden. Es liegt im Ermessen der Behörde, der eine dschibutische Urkunde vorgelegt wird, ob sie diese als echt einschätzt und ihrem Inhalt vertraut (vgl. § 438 Abs. 1 ZPO).

Weitere Hinweise finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

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