Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Führerscheine und Verkehr
Führerschein, © Colourbox/PetraD (nachbearbeitet)
Hier finden Sie Informationen zur Nutzung deutscher Führerscheine in Äthiopien sowie zum Führerscheintausch und zur Ausstellung von Ersatzführerscheinen.
Allgemeine Informationen
- Allgemeine Informationen zur Nutzung deutscher Führerscheine im Ausland finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
- Informationen zu den Rechtsgrundlagen des EU-Führerscheins sowie
- eine Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Ausstellung von deutschen Ersatzführerscheinen und Umtausch von Führerscheinen
Pflichtumtausch von deutschen Führerscheinen
Informationen zum Pflichtumtausch von deutschen Führerscheinen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, finden Sie auf den Websites des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur sowie des ADAC.
Zuständige Behörden
Da Führerscheinangelegenheiten im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland in der Zuständigkeit der Länder und Gemeinden liegen, ist die Botschaft als Bundesbehörde keine Fahrerlaubnisbehörde.
- Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, wenden Sie sich mit Fragen zu Führerscheinen daher bitte direkt an die Fahrerlaubnisbehörde an dem Ort, an dem Sie in Deutschland gemeldet sind.
- Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, so können Sie sich an eine beliebige Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland wenden. Manchen Behörden ist dies nicht bekannt; bitte verweisen Sie daher bei der Kontaktaufnahme vorsorglich auf den § 73 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): „Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.“
Manche Behörden nehmen auch Anträge auf dem Postweg oder über ein Online-Formular entgegen, z. B. die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Bonn:
- Führerscheinumtausch bei der Stadt Bonn
- Beantragung eines Ersatzführerscheins bei der Stadt Bonn
Anschriften der Fahrerlaubnisbehörden
Die Anschriften der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland finden Sie auf der Website des Kraftfahrtbundesamts. Bitte beachten Sie die Informationen auf der Website der Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie Ihren Antrag stellen möchten.
Nutzung deutscher und Internationaler Führerscheine in Äthiopien
In den ersten 45 Tagen ab Einreise
Für das Führen von Fahrzeugen in Äthiopien wird ein äthiopischer Führerschein benötigt; ein ausländischer Führerschein oder Internationaler Führerschein gemäß dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 darf nur während der ersten 45 Tage ab Einreise verwendet werden. Über diesen Zeitraum hinaus gilt das Führen von Fahrzeugen mit ausländischem Führerschein als Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann bestraft werden.
Beantragung eines äthiopischen Führerscheins
Für die Beantragung des äthiopischen Führerscheins muss der deutsche Führerschein vorab von der äthiopischen Botschaft in Berlin legalisiert werden. Außerdem wird eine Übersetzung des Führerscheins in die englische Sprache benötigt. Der Antrag kann ausschließlich in Addis Abeba bei der Federal Transport Authority, Driving Licence Section, gestellt werden.
Legalisierung von deutschen Führerscheinen durch die Äthiopische Botschaft in Berlin
Das Legalisierungsverfahren bei der Äthiopischen Botschaft in Berlin gestaltet sich wie folgt:
- Eine Kopie des Führerscheins muss in Deutschland notariell beglaubigt werden.
- Der Beglaubigungsvermerk muss durch das zuständige Landgericht überbeglaubigt werden; wurde die Kopie in Schritt 1 z. B. durch eine:n Notar:in in Berlin beglaubigt, so ist das Landgericht Berlin zuständig.
- Der Original-Führerschein muss mit der beglaubigten (Schritt 1) und überbeglaubigten (Schritt 2) Kopie des Führerscheins, einer Kopie des Personalausweises und einer Kopie des Reisepasses bei der Äthiopischen Botschaft eingereicht werden. Die persönliche Anwesenheit der Führerscheininhabenden ist nicht erforderlich.
- Die Gebühr in Höhe von €88,02 muss auf das Bankkonto der Äthiopischen Botschaft überwiesen werden.
- Wird die Übersendung per Post gewünscht, muss ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt werden.
- Die persönliche Abholung kann montags, dienstags und donnerstags (außer an deutschen und äthiopischen Feiertagen) während der Öffnungszeiten der Konsularabteilung erfolgen.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Für Erfahrungsberichte, die zur Verbesserung unserer Hinweise beitragen können, sind wir dankbar – bitte schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
Rechtliche Besonderheiten
Bei Beteiligung an Verkehrsunfällen können Autofahrer:innen – auch wenn sie ersichtlich keine Schuld trifft – in Haft genommen werden, bis die Freilassung am richterlich angeordnet wird; dies geschieht in der Regel frühestens am folgenden Arbeitstag. Sofern der Unfall sich also an einem Freitag oder am Wochenende ereignet, dauert die Haft bis mindestens zum Montag.
Fahrzeuge
Fahrzeuge, die in Äthiopien gefahren werden, sind dem äthiopischen Gesetz zufolge in Äthiopien zu registrieren. Ein dauerhaftes Fahren mit ausländischen Nummernschildern ist verboten. Nach Kenntnis der Botschaft ist eine vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen, z. B. zu Tourismuszwecken möglich; bitte beachten Sie dazu auch die Teilreisewarnung für Äthiopien. Für Informationen hinsichtlich der Zoll- und sonstigen Formalitäten wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die äthiopische Botschaft in Berlin oder an ein mit dem Import von Fahrzeugen nach Äthiopien erfahrenes Speditionsunternehmen.
Weitere Informationen
Wenn Sie Übersetzungen von Dokumenten aus dem Amharischen oder einer anderen Sprache ins Deutsche oder vom Deutschen ins Amharische oder eine andere Sprache benötigen, beachten Sie bitte die folgenden…