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Beantragung eines Personalausweises

Eine Hand hält einen deutschen Personalausweis

Neuer Personalausweis, © picture alliance / photothek

02.12.2022 - Artikel

Ausführliche Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweis Funktion finden Sie auf den folgenden Seiten:

Antragstellung

Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich bei der Deutschen Botschaft Addis Abeba vorsprechen. Minderjährige Personen unter 16 Jahren sind nicht berechtigt, eigenständig einen Personalausweis zu beantragen, müssen aber dennoch persönlich in der Botschaft erscheinen. Antragsteller sind in diesen Fällen der bzw. die Sorgeberechtigte/n. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist dessen öffentlich beglaubigte schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Personalausweises

  • bisheriges deutsches Ausweisdokument
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik 
  • äthiopische/dschibutische Aufenthaltserlaubnis
  • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • Scheidungsurteil oder -Urkunde
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde einer deutschen Behörde
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

Minderjährige Passbewerber 

legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls im Original oder beglaubigter Kopie – vor:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren) und ggf. Zustimmungserklärung der Mutter
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden einer deutschen Behörde der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil der Eltern, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils, Bescheinigung des Jugendamtes)

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Äthiopische Urkunden bedürfen einer Urkundenüberprüfung durch die deutsche Botschaft Addis Abeba. Andere ausländische Urkunden müssen ggf. von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung überprüft oder legalisiert werden bzw. mit einer 'Haager Apostille' versehen sein.

Was in Ihrem Fall zutrifft, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Hinweisen des Auswärtigen Amts.

PIN-Brief

Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.

Für folgende Länder ist der Direktversand des PIN-Briefs an den Antragsteller zugelassen: Australien, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Israel, Italien, Kanada, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, USA, Vereinigtes Königreich.

  • Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in einem Land, für das der Direktversand des PIN-Briefs an den Antragsteller zugelassen ist, können Sie den PIN-Brief entweder direkt an Ihre Auslandsadresse oder an die Pass-/Personalausweisstelle schicken lassen.
  • Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in einem Land, für das der Direktversand des PIN-Briefs an den Antragsteller nicht zugelassen ist, wird der PIN-Brief an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft Addis Abeba versandt.
  • Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, können Sie den PIN-Brief entweder direkt an Ihre Meldeadresse in Deutschland oder an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft Addis Abeba schicken lassen.

Wird der PIN-Brief nicht direkt an den Antragsteller, sondern an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft Addis Abeba geschickt, kann der PIN-Brief grundsätzlich nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig.

Eine postalische Weiterleitung des PIN-Briefs im Ausland durch die Pass- /Personalausweisstelle der Botschaft Addis Abeba ist wegen des unzuverlässigen Postwesens in Äthiopien nicht möglich.

Abholung

Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden,

  • wenn Sie der Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft Addis Abeba gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben.
  • wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben und sich für die Ausgabe des Personalausweises mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion entscheiden (mit der Möglichkeit, die Online- Ausweisfunktion nachträglich wieder einschalten zu lassen).

Falls Sie keinen PIN-Brief erhalten haben können Sie alternativ darauf bestehen, einen neuen Personalausweis zu bestellen.

Ihren Personalausweis und ggf. PIN-Brief können Sie von montags bis freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr persönlich in der Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft Addis Abeba abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis haben) mit. Werden Personalausweis und PIN-Brief gemeinsam abgeholt, trägt der Ausweisinhaber das Risiko, dass er zum gleichen Zeitpunkt sowohl den Ausweis als auch die Geheimnummer mit sich führt.

Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Wegen des unzuverlässigen Postwesens in Äthiopien ist ein Postversand leider nicht möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen das Konsularreferat der Botschaft Addis Abeba gerne zur Verfügung.

Die Gebühren

für die Antragstellung eines Ausweisdokuments für Personen mit Wohnsitz in Äthiopien oder Dschibuti finden Sie in der u. stehenden Tabelle. Die Gebühren sind bei Antragstellung bar in äthiopischen Birr zum aktuellen Zahlstellenkurs zu entrichten. Für Antragsteller ohne Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich erhöht sich die Gebühr.

Für über die auf der Webseite bereitgestellten asuführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie das Konsularreferat über das Kontaktformular.

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