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Beantragung von Personalausweisen
Neuer Personalausweis, © picture alliance / photothek
Informationen
Ausführliche Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweis Funktion finden Sie auf den folgenden Seiten:
- auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
- im Personalausweisportal
- in der barrierefreien Broschüre zum Personalausweis
Antragstellung
Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich bei der Deutschen Botschaft Addis Abeba vorsprechen. Minderjährige Personen unter 16 Jahren sind nicht berechtigt, eigenständig einen Personalausweis zu beantragen, müssen aber dennoch persönlich in der Botschaft erscheinen. Antragsteller sind in diesen Fällen der bzw. die Sorgeberechtigte/n. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist dessen öffentlich beglaubigte schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen.
- Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung
- Amtsbezirk: Äthiopien und Dschibuti
Erforderliche Unterlagen
für alle Antragstellenden (Erwachsene und Minderjährige):
- ausgefüllter Antragsvordruck:
Begründende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:
- bisheriges deutsches Ausweisdokument
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik
- äthiopische/dschibutische Aufenthaltserlaubnis
- falls Sie verheiratet sind oder waren: Eheurkunde
- falls Sie geschieden sind: Scheidungsurteil oder -Urkunde
- falls Ihre Namensführung sich, außer durch eine Eheschließung, geändert hat: Bescheinigung über die Namensführung
- falls vorhanden: Staatsangehörigkeitsausweis
- falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben: Einbürgerungsurkunde
- falls Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Staats erworben haben: Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument; falls zutreffend: Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
Für minderjährige Antragstellende
werden neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden begründenden Unterlagen – ebenfalls im Original oder als beglaubigte Kopie – benötigt:
- aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
- aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
- Eheurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
- falls die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben: Einbürgerungsurkunde
- falls vorhanden: Staatsangehörigkeitsausweis der Eltern
- falls eine Person das alleinige Sorgerecht besitzt: Nachweis hierüber (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil der Eltern, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils, Bescheinigung des Jugendamtes)
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Äthiopische Urkunden bedürfen einer Urkundenüberprüfung durch die deutsche Botschaft Addis Abeba. Andere ausländische Urkunden müssen ggf. von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung überprüft oder legalisiert werden bzw. mit einer 'Haager Apostille' versehen sein.
Was in Ihrem Fall zutrifft, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Hinweisen des Auswärtigen Amts.
PIN-Brief
Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.
Für folgende Länder ist der Direktversand des PIN-Briefs an den Antragsteller zugelassen: Australien, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Israel, Italien, Kanada, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, USA, Vereinigtes Königreich.
- Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in einem Land, für das der Direktversand des PIN-Briefs an den Antragsteller zugelassen ist, können Sie den PIN-Brief entweder direkt an Ihre Auslandsadresse oder an die Pass-/Personalausweisstelle schicken lassen.
- Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in einem Land, für das der Direktversand des PIN-Briefs an den Antragsteller nicht zugelassen ist, wird der PIN-Brief an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft Addis Abeba versandt.
- Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, können Sie den PIN-Brief entweder direkt an Ihre Meldeadresse in Deutschland oder an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft Addis Abeba schicken lassen.
Wird der PIN-Brief nicht direkt an den Antragsteller, sondern an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft Addis Abeba geschickt, kann der PIN-Brief grundsätzlich nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig.
Eine postalische Weiterleitung des PIN-Briefs im Ausland durch die Pass- /Personalausweisstelle der Botschaft Addis Abeba ist wegen des unzuverlässigen Postwesens in Äthiopien nicht möglich.
Abholung
Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden,
- wenn Sie der Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft Addis Abeba gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben.
- wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben und sich für die Ausgabe des Personalausweises mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion entscheiden (mit der Möglichkeit, die Online- Ausweisfunktion nachträglich wieder einschalten zu lassen).
Falls Sie keinen PIN-Brief erhalten haben können Sie alternativ darauf bestehen, einen neuen Personalausweis zu bestellen.
Ihren Personalausweis und ggf. PIN-Brief können Sie von montags bis freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr persönlich in der Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft Addis Abeba abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis haben) mit. Werden Personalausweis und PIN-Brief gemeinsam abgeholt, trägt der Ausweisinhaber das Risiko, dass er zum gleichen Zeitpunkt sowohl den Ausweis als auch die Geheimnummer mit sich führt.
Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.
Wegen des unzuverlässigen Postwesens in Äthiopien ist ein Postversand leider nicht möglich.
Für Rückfragen steht Ihnen das Konsularreferat der Botschaft Addis Abeba gerne zur Verfügung.
Gebühren
Die Gebühren sind bei Antragstellung bar in äthiopischen Birr zum aktuellen Zahlstellenkurs zu entrichten. Für Antragstellende, die nicht im konsularischen Amtsbezirk der Botschaft Addis Abeba (Äthiopien und Dschibuti) ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, erhöht sich die Gebühr um €13.
Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre |
€67,00; ab 01.11.2024: €78 |
Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre |
€52,80; ab 01.11.2024: €63,80 |
Weitere Informationen finden Sie im Personalausweisportal.