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Beantragung von Reisepässen

Auf dem Foto sind vier deutsche Reisepässe zu sehen. Einer ist aufgeschlagen.

Deutsche Reisepässe, © picture alliance / Arco Images

Artikel

Wie Sie einen neuen Reisepass beantragen können, erfahren Sie hier.

Allgemeines

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung aller Sorgeberechtigten. Ist eine sorgeberechtigte Person nicht anwesend, so muss deren öffentlich beglaubigte schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorgelegt werden.


Antragsunterlagen

Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Passantrag und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit.

Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vor:

  • bisheriges deutsches Ausweisdokument
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik
  • äthiopische/dschibutische Aufenthaltserlaubnis
  • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • Scheidungsurteil oder -urkunde
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde einer deutschen Behörde
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

Minderjährige Passbewerber nutzen bitte dieses Antragsformular und legen neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls im Original oder beglaubigter Kopie – vor:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren) und ggf. Zustimmungserklärung der Mutter
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden einer deutschen Behörde der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil der Eltern, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils, Bescheinigung des Jugendamtes)
  • hinsichtlich der Namensführung ggf. deutsche Geburtsurkunde oder Reiseausweis der älteren Geschwisterkinder

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Äthiopische Urkunden bedürfen einer Urkundenüberprüfung durch die deutsche Botschaft Addis Abeba. Andere ausländische Urkunden müssen ggf. von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung überprüft oder legalisiert werden bzw. mit einer Apostille versehen sein. Was in Ihrem Fall zutrifft, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Hinweisen des Auswärtigen Amtes.

Für Rückfragen steht Ihnen das Konsularreferat der Botschaft Addis Abeba gerne zur Verfügung.

Gebühren

Die Gebühren für die Antragstellung eines Ausweisdokuments für Personen mit Wohnsitz in Äthiopien oder Dschibuti finden Sie in der u. stehenden Tabelle. Die Gebühren sind bei Antragstellung bar in äthiopischen Birr zum aktuellen Zahlstellenkurs zu entrichten. Für Antragsteller ohne Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich erhöht sich die Gebühr.

Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre, 32 Seiten)

EUR 81,00*

Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre, 48 Seiten)

EUR 103,00*

Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre, 32 Seiten)

EUR 58,50**

Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: 1 Jahr, 48 Seiten)

EUR 80,50**

Ausstellung eines Kinderreisepasses (Gültigkeit: 1 Jahr, höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)

EUR 26,00

* Erhöhung um EUR 20,00 ab 01.01.2024
** Erhöhung um EUR 10,00 ab 01.01.2024


Ungefähre Lieferzeiten

Biometrische Reisepässe und Personalausweise werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die nachstehenden Werte sind Erfahrungswerte - es kann keine Gewähr dafür übernommen werden. Sie berechnen sich ab dem Tag, an dem der Passantrag nach Vorliegen aller erforderlichen Nachweise erteilt wurde. Sofern bei der Vorsprache nicht alle Nachweise vorgelegt werden oder Nachfragen nötig sind, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

Produktart ungefähre Lieferzeit
Reisepass (32 S.)
4-6 Wochen
Reisepass (48 S.)
3-5 Wochen
Express-Reisepass (48 S./32 S.)
2-3 Wochen
Personalausweis
3-4 Wochen


Für über die auf der Webseite bereitgestellten ausführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie das Konsularreferat über das Kontaktformular.

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