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Beantragung von Reisepässen
Reisepass, © Bundesministerium des Innern und für Heimat
Wie Sie einen neuen Reisepass beantragen können, erfahren Sie hier.
Allgemeines
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden.
- Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung
- Amtsbezirk: Äthiopien und Dschibuti
Antragsunterlagen
Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Passantrag und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit.
Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vor:
- bisheriges deutsches Ausweisdokument
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik
- äthiopische/dschibutische Aufenthaltserlaubnis
- Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Scheidungsurteil oder -urkunde
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde einer deutschen Behörde
- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
Minderjährige Passbewerber
nutzen bitte dieses Antragsformular und legen neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls im Original oder beglaubigter Kopie – vor:
- aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
- aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
- Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
- Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren) und ggf. Zustimmungserklärung der Mutter
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden einer deutschen Behörde der Eltern
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil der Eltern, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils, Bescheinigung des Jugendamtes)
- hinsichtlich der Namensführung ggf. deutsche Geburtsurkunde oder Reisepass der älteren Geschwisterkinder
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Äthiopische Urkunden bedürfen einer Urkundenüberprüfung durch die deutsche Botschaft Addis Abeba. Andere ausländische Urkunden müssen ggf. von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung überprüft oder legalisiert werden bzw. mit einer Apostille versehen sein. Was in Ihrem Fall zutrifft, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Hinweisen des Auswärtigen Amtes.
Für Rückfragen steht Ihnen das Konsularreferat der Botschaft Addis Abeba gerne zur Verfügung.
Gebühren
Die Gebühren für die Antragstellung eines Ausweisdokuments für Personen mit Wohnsitz in Äthiopien oder Dschibuti finden Sie in der u. stehenden Tabelle. Die Gebühren sind bei Antragstellung bar in äthiopischen Birr zum aktuellen Zahlstellenkurs zu entrichten. Für Antragsteller ohne Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich erhöht sich die Gebühr.
Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre, 32 Seiten) |
EUR 101,00 |
Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre, 48 Seiten) |
EUR 123,00 |
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre, 32 Seiten) |
EUR 68,50 |
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: 1 Jahr, 48 Seiten) |
EUR 90,50 |
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) |
EUR 70,00 |
Lieferzeiten
Biometrische Reisepässe und Personalausweise werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Aktuell (24.07.2022) kommt es zu deutlich verlängerten Lieferzeiten. Für Pässe, die nicht im Expressverfahren bestellt werden, muss mit einer Lieferzeit von mindestens 7 Wochen gerechnet werden. Bei Bestellung im Expressverfahren ist mit einer Lieferzeit von ca. 3 Wochen zu rechnen (ohne Gewähr).