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Neues Gebührenrecht

Geldscheine verschiedener internationaler Währungen, © Colourbox
Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die wichtigsten Änderungen sind unten aufgeführt.
- Alle Gebühren sind in bar ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft zu entrichten.
Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.
Amtshandlung | Gebühr |
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Auslandsgeburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses) | 56,43 € |
Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen | 79,57 € |
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | 23,76 € |
Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung oder einer eidesstattlichen Versicherung | 103,96 € |
Konsularische Bescheinigung (ohne Vorlage) | 70,33 € |
Konsularische Bescheinigung (mit Vorlage) | 34,07 € |