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Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
Geldscheine verschiedener internationaler Währungen, © Colourbox
Amtshandlung | Gebühr |
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Auslandsgeburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses) | € 56,43 |
Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen | € 79,57 |
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | € 23,22 |
Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung oder einer eidesstattlichen Versicherung | € 102,76 |
Konsularische Bescheinigung (ohne Vorlage) | € 70,33 |
Konsularische Bescheinigung (mit Vorlage) | € 34,07 |
Gebühren und Auslagen werden auf Grundlage der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (AABGebV) erhoben.
Weitere Informationen
Seit dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch haben sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen der Auslandsvertretungen geändert.
Informationen zum Gebührenrecht auf der Website des Auswärtigen Amts