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Neues Gebührenrecht

Foto von Geldscheinen verschiedener internationaler Währungen

Geldscheine verschiedener internationaler Währungen, © Colourbox

15.10.2021 - Artikel

Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die wichtigsten Änderungen sind unten aufgeführt.

  • Alle Gebühren sind in bar ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft zu entrichten.

Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.

Amtshandlung

Gebühr

Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Auslandsgeburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses)

56,43 €

Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen

79,57 €

Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien)

23,76 €

Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung oder einer eidesstattlichen Versicherung

103,96 €

Konsularische Bescheinigung (ohne Vorlage)

70,33 €

Konsularische Bescheinigung (mit Vorlage)

34,07 €

Neues Gebührenrecht ab dem 01. Oktober 2021

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