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Neues Gebührenrecht
Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die wichtigsten Änderungen sind unten aufgeführt. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.
Amtshandlung | Gebühr |
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses) | 56,43 € |
Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen | 79,57 € |
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | 23,76 € |
Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung | 103,96 € |
Konsularische Bescheinigung (ohne Vorlage) | 70,33 € |
Konsularische Bescheinigung (mit Vorlage) | 34,07 € |