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Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

Foto von Geldscheinen verschiedener internationaler Währungen

Geldscheine verschiedener internationaler Währungen, © Colourbox

Artikel

Amtshandlung

Gebühr

Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Auslandsgeburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses)

€ 56,43

Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen

€ 79,57

Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien)

€ 23,22

Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung oder einer eidesstattlichen Versicherung

€ 102,76

Konsularische Bescheinigung (ohne Vorlage)

€ 70,33

Konsularische Bescheinigung (mit Vorlage)

€ 34,07

Gebühren und Auslagen werden auf Grundlage der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (AABGebV) erhoben.

Weitere Informationen

Seit dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch haben sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen der Auslandsvertretungen geändert.

Informationen zum Gebührenrecht auf der Website des Auswärtigen Amts

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