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Gebühren für Dienstleistungen

Geldscheine verschiedener internationaler Währungen, © Colourbox
Amtshandlung | Gebühr |
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Auslandsgeburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses) | € 56,43 |
Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen | € 79,57 |
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | € 23,22 |
Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung oder einer eidesstattlichen Versicherung | € 102,76 |
Konsularische Bescheinigung (ohne Vorlage) | € 70,33 |
Konsularische Bescheinigung (mit Vorlage) | € 34,07 |
Weitere Informationen
Seit dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch haben sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen der Auslandsvertretungen geändert.
Informationen zum Gebührenrecht auf der Website des Auswärtigen Amts