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In Deutschland gemeldet sein und im Ausland leben? Darf man das?

Das Bild zeigt einen Kleinlaster von hinten, auf dessen Ladefläche Umzugsgut steht

In einen Lieferwagen wird beim Wohnungswechsel eingeräumt, © Colourbox/alho007

13.04.2023 - Artikel

Muss ich mich in Deutschland abmelden, wenn ich ins Ausland umziehe?

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Deutschland ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden (§ 17 Abs. 2 S. 1 des Bundesmeldegesetzes).

Und was passiert, wenn ich mich nicht abmelde?

  • Sie sollten wissen, dass eine Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften von § 17 Abs. 1 BMG eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die gem. § 54 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BMG mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.
  • Sofern Sie im Ausland einen neuen Pass oder Personalausweis beantragen, müssen Sie die doppelte Gebühr bezahlen (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 der Passverordnung bzw. § 1 Abs. 3 Nr. 2 der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung). Außerdem müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen, da die Ermächtigung durch die Passbehörde an Ihrem Meldewohnsitz eingeholt werden muss. Unter Umständen fordert diese Sie dann auf, sich abzumelden, was zu einer weiteren Verzögerung führt.
  • Für aus Deutschland mitgebrachte Waren ist die Mehrwertsteuererstattung nicht möglich.
  • Sie müssen u. U. in Deutschland Kirchensteuer zahlen.
  • Gerichtliche Schreiben und behördliche Dokumente können an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt werden. Die Zustellung gilt dann als bewirkt, wenn die Dokumente dort eintreffen. Falls Sie die Dokumente aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts nicht oder nur verspätet erhalten und dadurch wichtige Fristen versäumen, entstehen Ihnen daraus u. U. Probleme.

Ich habe vergessen, mich in Deutschland abzumelden. Was nun?

Wenden Sie sich, am einfachsten per E-mail, direkt an die Gemeinde, bei der Sie gemeldet sind und erkundigen Sie sich, was für die Abmeldung benötigt wird.

Kann ich mich bei der Botschaft anmelden?

Die Botschaft ist keine Meldebehörde, so dass Sie sich bei uns weder an- noch abmelden müssen. Sie sollten sich allerdings auf unserer Krisenvorsorgeliste (ElefanD) registrieren. So können wir Ihnen Informationen zusenden, z. B. zu Vorkommnissen, die Ihre Sicherheit in Äthiopien beeinträchtigen können. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Nachweis über Ihre Registrierung im PDF-Format herunterzuladen.

Ganz wichtig: Zunächst registrieren Sie sich mit Ihren persönlichen Daten. Erst danach, im zweiten Schritt, folgt die Eingabe der Informationen zu Ihrem Aufenthaltsort im Ausland. Unterbleibt der zweite Schritt, so können wir Sie nicht erreichen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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