Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt Visum für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Das Bild zeigt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen, © colourbox.de

04.06.2024 - Artikel

Für die Beantragung eines Visums zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit legen Sie bitte folgende Unterlagen bei Antragstellung persönlich vor. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer von einem anerkannten Übersetzer gefertigten deutschen oder englischen Übersetzung und 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Laminierte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Für jedes eingereichte Dokument im Original muss eine Kopie eingereicht werden!
Unvollständige Anträge können abgelehnt werden.

  1. ein vollständig ausgefülltes Antragsformular: VIDEX-Antragsvordruck für nationale Visa;
  2. ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen: Mustertafel für Passfotos;
  3. ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist mit Kopie der Datenseite und aller Visa / Einreisestempel;
  4. äthiopische ID-Karte im Original mit 1 Kopie;
  5. Geburtsurkunde im Original mit 1 Kopie;
  6. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original mit 1 Kopie;
  7. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit bei Zustimmungserfordernis;
  8. Handelsregisterauszug des Arbeitgebers;
  9. Bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärztinnen, Ingenieurinnen; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission):
    Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis – z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, also Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis oder Erteilung der ärztlichen Approbation (Original + Kopie)
    Informationen zum Thema Anerkennung sind auf www.anerkennung-in-deutschland.de zu finden.
  10. äthiopisches Abschlusszeugnis, Hochschulabschlüsse, Berufsausbildungen im Original mit 1 Kopie;
  11. Dokumentation vorheriger Arbeitsstellen, Bescheinigungen von Arbeitgebern
  12. Ausführlicher Lebenslauf im Original mit 1 Kopie;
  13. Ggf. Heiratsurkunde, und Geburtsurkunden der Kinder im Original mit 1 Kopie;
  14. private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 € (spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!)
  15. Gebühren i.H.v. 75,- EUR (zahlbar in bar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft)

Bei der Antragsannahme werden digitale Fingerabdrücke aller 10 Finger abgenommen.

Die Adresse der Botschaft finden Sie hier.

Für über die auf der Webseite bereitgestellten asuführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.

nach oben