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Merkblatt Visum für den Nachzug zum sorgeberechtigten Elternteil in Deutschland

Fröhliche Familie zu Hause, © Colourbox
Für die Beantragung eines nationalen Visums legen Sie bitte folgende Unterlagen bei Antragstellung persönlich vor. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer von einem anerkannten Übersetzer gefertigten deutschen oder englischen Übersetzung und 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Laminierte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Für jedes eingereichte Dokument im Original muss eine Kopie eingereicht werden!
Unvollständige Anträge können abgelehnt werden.
- zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare: VIDEX national;
- zwei aktuelle, biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen: Mustertafel für Passfotos;
- ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist mit Kopie der Datenseite und aller Visa / Einreisestempel;
- amtliche Geburtsurkunde des Antragstellenden - im Original mit 2 Kopien;
- amtliche Heiratsurkunde bzw. Nachweis des Sorgerechts des in Deutschland wohnhaften Elternteils (z.B. gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss) - im Original mit jeweils 2 beglaubigte Kopien;
- falls der mitsorgeberechtigte Elternteil verstorben / verschollen ist: Sterbeurkunde bzw. gerichtliche Feststellung im Original mit 2 Kopien;
- Bei Nachzug zu einem deutschen Elternteil: Reisepass oder Personalausweis des deutschen Elternteils beglaubigte Kopie und 2 Kopien;
- Bei Nachzug zu einem Elternteil, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Kopie des Passes und der Aufenthaltserlaubnis des in Deutschland lebenden Elternteils – jeweils 2 beglaubigte Kopien;
- Sofern das Elternteil in Deutschland schutzberechtigt ist: BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland incl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter; zweifach in Kopie
- eine aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Elternteils – 2 beglaubigte Kopien;
- bei Vertretung durch einen Rechtsbeistand oder Betreuer, Vorlage einer Vollmacht im Original mit Kopie;
- ab einem Alter von 16 Jahren und alleiniger Verlegung des Lebensmittelpunkts Sprachnachweis C1
- Gebühren i.H.v. 37,50.- EUR (zahlbar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft);
Bei Antragstellern über 12 Jahren werden bei der Antragsannahme digitale Fingerabdrücke abgenommen.
Die Adresse der Botschaft finden Sie hier.
Für über die auf der Webseite bereitgestellten asuführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.