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Merkblatt Visum zur Einreise zur Eheschließung („Verlobtenvisum“)

Standesamt

Standesamt, © dpa

27.10.2022 - Artikel

Für die Beantragung eines nationalen Visums legen Sie bitte folgende Unterlagen bei Antragstellung persönlich vor. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer von einem anerkannten Übersetzer gefertigten deutschen oder englischen Übersetzung und 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Laminierte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Für jedes eingereichte Dokument im Original muss eine Kopie eingereicht werden!
Unvollständige Anträge können abgelehnt werden.

  1. ein vollständig ausgefülltes Antragsformular: VIDEX-Antragsvordruck für nationale Visa;
  2. ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen: Mustertafel für Passfotos;
  3. ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist mit Kopie der Datenseite und aller Visa / Einreisestempel;
  4. äthiopische ID-Karte - im Original mit 1 Kopie;
  5. amtliche Geburtsurkunde des Antragstellenden - im Original mit 1 Kopie;
  6. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung bei dem deutschen Standesamt – im Original mit 1 Kopie (noch gültig);
  7. Bei Nachzug zu einer/m Verlobten, der/die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Nachweis des Aufenthaltsstatus (Kopie des Passes mit Aufenthaltserlaubnis)
  8. Sofern der / die Verlobte in Deutschland schutzberechtigt ist: BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland incl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter; 1 Kopie
  9. Meldebescheinigung der/s in Deutschland lebenden Verlobten – im Original mit 1 Kopie;
  10. je 1 Kopie der Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate und des Mietvertrags
  11. Nachweis der Deutschkenntnisse: ein höchstens sechs Monate altes anerkennungsfähiges Sprachzertifikat der Stufe A1 Deutsch – im Original mit 1 Kopie.
    Weitere Details sowie Ausnahmeregelungen, bei denen auf die Vorlage des Nachweises der Deutschkenntnisse verzichtet wird, können Sie dem Merkblatt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge entnehmen, das auf der Webseite der Botschaft bzw. auf der Webseite www.integration-in-deutschland.de eingestellt ist. Es muss nur die Prüfung A1 bei einem der hier genannten Anbieter bestanden werden. Die einfachen deutschen Sprachkenntnisse können auf jede Art und Weise erlernt werden (z. B. Online-Kurs, etc.).
  12. Gebühren i.H.v. 75.- EUR (zahlbar in bar ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft), sofern der/die in Deutschland lebende Verlobte nicht die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt;

Bei der Antragsannahme werden digitale Fingerabdrücke aller 10 Finger abgenommen;

Die Adresse der Botschaft finden Sie hier.

Für über die auf der Webseite bereitgestellten asuführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.

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