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Hinweise zur Terminvereinbarung

aufgeklappter Tischkalender mit Kugelschreiber

Terminbuchung, © colourbox.de

30.11.2022 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Das Auslandsportal bietet Ihnen jetzt die Möglichkeit, bestimmte Arten von nationalen Visa unkompliziert und sicher online zu beantragen - sehen Sie hier, wie es geht: https://digital.diplo.de/visa

Um einen Antrag auf Visumerteilung zu stellen, benötigen Sie einen Termin.

Antragstermine bei der Deutschen Botschaft Addis Abeba können ausschließlich online gebucht werden.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihren Termin selbst zu buchen. Bei der Nutzung der Dienste von „Servicebüros“, „Beratern“ oder „Dienstleistern“ laufen Sie Gefahr, viel Geld und Zeit zu verlieren.

In einigen Kategorien können Sie sich direkt für einen bestimmten Termin zur Antragstellung eintragen. Bitte beachten Sie, für volljährige Person ein eigener Termin gebucht werden muss.

Für Familien gilt:

  • Zur Beantragung von Schengenvisa benötigen Kinder unter 18 Jahren keinen Termin, sofern sie in Begleitung eines Elternteils reisen. Sie werden zusammen mit dem Elternteil eingelassen.
  • Zur Beantragung nationaler Visa darf für mitreisende, minderjährige Kinder eine Gruppenbuchung erfolgen. Hier muss lediglich die Zahl der Besucher angegeben werden. Wird eine solche Buchung entgegen der obenstehenden Anweisung getätigt, erfolgt am Tag des Termins eine Zurückweisung und ein neuer Termin muss vereinbart werden.

Für Antragstellende in der nationalen Terminkategorie „Kategorie 2: Registrierung für die Beantragung eines Visums für den Familiennachzug zum Inhaber einer Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis als anerkannter Flüchtling/Asylberechtigter/Resettlement Flüchtling §22 AufenthG/Landesaufnahmeprogamm (§23 AufenthG) - nicht zu subsidiär Schutzberechtigten“ wurde aufgrund der hohen Nachfrage eine Terminliste zur Verfügung gestellt. Sollten Sie ein entsprechendes Visum beantragen wollen, registrieren Sie sich bitte mit Ihren korrekten Daten auf der jeweiligen Terminliste. Sobald möglich, wird Ihnen ein Termin zur Vorsprache zugeteilt. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der hohen Nachfrage derzeit zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Bitte reichen Sie zu Ihrem Termin vollständige Antragsunterlagen mit der korrekten Anzahl an Kopien ein. Ein Kopierservice steht nicht zur Verfügung. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, Antragstellende die zu spät zu ihrem Termin erscheinen können nicht berücksichtigt werden und müssen einen erneuten Termin buchen.

Mobiltelefone und Taschen sind in den Gebäuden der deutschen Vertretungen verboten.

Bitte stornieren Sie Ihren Termin falls Sie diesen nicht wahrnehmen wollen/können, damit anderen Antragstellenden dieser Termin wieder zur Verfügung steht.

Anträge für Schengenvisa können max. 6 Monate vor Reisebeginn gestellt werden. Bitte stellen Sie Ihre Anträge so früh wie möglich, um rechtzeitig einen Termin zu erhalten und um nicht unter Zeitdruck zu geraten.

Nationale Visumsanträge können bereits mehrere Monate vor dem Beginn der geplanten Einreise eingereicht werden. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig um einen Termin zu bemühen, da in vielen Fällen die Bearbeitungszeit mehrere Monate betragen kann.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihren Termin selbst zu buchen. Bei der Nutzung der Dienste von „Servicebüros“, „Beratern“ oder „Dienstleistern“ laufen Sie Gefahr, viel Geld und Zeit zu verlieren.

Schauen Sie von Zeit zu Zeit in unserem Terminvergabesystem nach – wenn Termine storniert werden, geben wir diese wieder frei. Vielleicht wird an Ihrem Wunschdatum noch ein Termin frei.

Da alle Antragstellenden für ihre Visumanträge eine gewisse Dringlichkeit vorbringen, ist im Rahmen der Gleichbehandlung die Vorverlegung eines Termins weder möglich noch zulässig.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihren Termin selbst zu buchen. Bei der Nutzung der Dienste von „Servicebüros“, „Beratern“ oder „Dienstleistern“ laufen Sie Gefahr, viel Geld und Zeit zu verlieren.

Stornieren Sie den Termin mit dem Stornierungslink, der in Ihrer Terminbestätigung angegeben ist. Sie können danach sofort einen neuen Termin buchen.

Wenn Sie zu Ihrem Termin nicht oder mit unvollständigen Antragsunterlagen erschienen sind, müssen Sie einen neuen Termin buchen.

Alle Daten in Ihrer Terminbuchung müssen korrekt sein, sonst werden Sie nicht in die Botschaft eingelassen. Wenn Sie einen Fehler gemacht haben, stornieren Sie bitte den Termin mit dem Stornierungslink, der in Ihrer Terminbestätigung angegeben ist. Sie können danach sofort einen neuen Termin mit korrekten Angaben buchen.

Bitte schauen Sie zunächst in Ihrem Spam-Ordner nach – möglicherweise ist die Bestätigungs-E-Mail dort zu finden. Falls nicht, schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular, in der Sie Ihre Passnummer, Ihr Geburtsdatum und das Datum Ihres gebuchten Termins angeben. Wir senden Ihnen dann gern eine neue Terminbestätigung.

Sofern Sie von der Botschaft zur Nachreichung von Unterlagen aufgefordert wurden, kann dies dienstags und donnerstags zwischen 14:30 und 15:30 ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eingelassen werden, wenn Sie einen Nachweis für die Aufforderung und die erfolgte Antragstellung vorlegen können. Sachstandsanfragen werden im Rahmen der Vorsprache nicht beantwortet.

Wichtige Hinweise für die Terminvereinbarung beim Familiennachzug zu Schutzberechtigten (in Deutschland anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte)

Für Antragstellende in der nationalen Terminkategorie „Kategorie 2: Registrierung für die Beantragung eines Visums für den Familiennachzug zum Inhaber einer Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis als anerkannter Flüchtling/Asylberechtigter/Resettlement Flüchtling §22 AufenthG/Landesaufnahmeprogamm (§23 AufenthG) - nicht zu subsidiär Schutzberechtigten“ wurde aufgrund der hohen Nachfrage eine Terminliste zur Verfügung gestellt. Zur Registrierung in dieser Kategorie müssen beide folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Antragstellende sind Drittstaatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Äthiopien oder Sudan (z.B. nachgewiesen durch RRS/UNHCR-Registrierung als Flüchtling, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Schulzeugnisse oder andere äthiopische Ausweisdokumente, etc.) und
  2. Referenzperson ist im Besitz einer Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis als anerkannter Flüchtling, Asylberechtigter oder Resettlement-Flüchtling nach § 22 AufenthG bzw. Landesaufnahmeprogramm nach § 23 AufenthG

Antragstellende und die Botschaft werden bei der Antragsannahme und der Vorbereitung der Anträge durch das Family Assistance Programme (FAP) der Internationalen Organisation für Migration (IOM) unterstützt. Über die bei der Registrierung hinterlegten Kontaktdaten werden Sie durch IOM kontaktiert. Die spätere Antragsannahme erfolgt ebenfalls bei IOM/FAP.

Sie werden durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) kontaktiert. IOM vergibt in der Rangfolge der Registrierungen dann Termine zur Antragstellung. IOM hilft Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Antrags, teilt Ihnen zu gegebener Zeit den Termin für die Antragsannahme mit, nimmt dann den Antrag beim Termin entgegen, informiert Sie über noch fehlende Dokumente und führt ein Interview durch.

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Ist die Referenzperson Inhaber*in eines anderen als der oben genannten Aufenthaltstitel oder deutscher /EU-Staatsangehöriger muss ein Termin in Kategorie 3 gebucht werden.
  • Antragstellende für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dürfen sich nicht auf dieser Warteliste/in Kategorie 2 oder in Kategorie 3 registrieren. Stattdessen muss eine Registrierung auf der Warteliste für die Terminvergabe für die Beantragung eines Visums zum Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten des Auswärtigen Amts erfolgen.
  • Nach derzeitiger Kenntnis der Deutschen Botschaft ist für die Ausreise aus Äthiopien eine Ausreisegenehmigung, sog:Exit-Visum“, erforderlich. Dieses Exit-Visum wird vom äthiopischen Immigration and Citizenship Services (ICS) erteilt. Jedoch erhalten in Äthiopien lebende, erwachsene eritreische Staatsangehörige derzeit nur dann eine Ausreisegenehmigung, wenn sie in Äthiopien als Flüchtlinge oder anderweitig registriert sind bzw. eine entsprechende Strafzahlung für den irregulären Aufenthalt geleistet haben. Der Deutschen Botschaft liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, ob und wann die äthiopische Regierung die Registrierung von Flüchtlingen wieder aufnehmen wird. Bitte informieren Sie sich zu den aktuell gütigen Ausreiseregelungen bei der Flüchtlingsbehörde Refugees and Returnees Service (RRS, https://rrs.et/contact-us/).

  • Bitte beachten Sie, dass ein Visum für die Einreise nach Deutschland allein keine Ausreise aus Äthiopien ermöglicht und in der Regel nur drei Monate gültig ist. Das bedeutet, dass die Deutsche Botschaft bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Vorlage eines visierfähigen Dokuments ein Visum erteilen kann. Falls Sie jedoch nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums aus Äthiopien ausreisen können, müssten Sie einen neuen Termin vereinbaren bzw. sich auf der entsprechenden Warteliste registrieren und ein neues Visum beantragen.

Für über die auf der Webseite bereitgestellten ausführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.

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