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Allgemeine Hinweise zu Visa und Einreise
Erfassung von Fingerabdrücken für Visum, © colourbox
Wichtiger Hinweis
Zuständigkeit
Die Deutsche Botschaft Addis Abeba ist zuständig für die Annahme von Visaanträgen von Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Äthiopien oder in Sudan haben.
Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat ebenfalls die Zuständigkeit für nationale Visaanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Dschibuti, jedoch nicht für Anträge auf Erteilung eines Schengen-Visums. Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Dschibuti, die ein Schengen-Visum beantragen möchten, müssen sich an die französische Botschaft in Dschibuti wenden:
Boulevard du Maréchal Lyautey, P.B. 75, Tel.: +253 352503, Fax Nr.: +253 350007, www.ambafrance-dj.org
Äthiopische und dschibutische Diplomaten- und Dienstpassinhaber benötigen zur Einreise nach Deutschland und die Schengener Vertragsstaaten grundsätzlich ein Visum.
Für Personen mit gewöhnlichen Aufenthalt in Somalia/Somaliland ist die Deutsche Botschaft in Nairobi zuständig. Eine kurzfristige Einreise nach Äthiopien begründet keine Zuständigkeit der Deutschen Botschaft Addis Abeba.
Termin
Um einen Antrag auf Visumerteilung zu stellen, benötigen Sie einen Termin. Bitte lesen Sie die entsprechenden Hinweise.
Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihren Termin selbst zu buchen. Bei der Nutzung der Dienste von „Servicebüros“, „Beratern“ oder „Dienstleistern“ laufen Sie Gefahr, viel Geld und Zeit zu verlieren.
Visumkategorie
Die Art des Visums hängt von der Dauer und des Zwecks des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie also nur für kurze Zeit (bis 90 Tage) nach Deutschland, z. B. als Tourist? Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt (mehr als 90 Tage), z. B. für ein Studium? Bitte nutzen Sie zur Feststellung der richtigen Visumkategorie den Visa-Navigator.
- Weitergehende Informationen zu Schengen-Visa (Aufenthalte unter 90 Tagen)
- Weitergehende Informationen zu nationalen Visa (Aufenthalte über 90 Tagen)
Antragsunterlagen
Je nach Aufenthaltszweck muss das korrekte Antragsformular verwendet werden:
- Das Formular für die Beantragung eines Schengen-Visums finden Sie hier: VIDEX-Antragsvordruck für Schengenvisa
- Das Formular für die Beantragung eines nationalen Visums finden Sie hier: VIDEX-Antragsvordruck für nationale Visa
Je nach Aufenthaltszweck müssen die erforderlichen antragsbegründenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Die Merkblätter zu den antragsbegründenden Unterlagen für ein Schengen-Visum finden Sie aufgeteilt nach Reisezwecken (Geschäftsreise, Privatreise, offizielle Delegationsreise, etc.) hier.
- Die Merkblätter zu den antragsbegründenden Unterlagen für ein nationales Visum finden Sie aufgeteilt nach Reisezwecken (Erwerbstätigkeit, Studium, etc.) hier.
Gebühren
Bitte beachten Sie, dass die Visumgebühr am Tag der Antragstellung in bar (umgerechnet in ETB) eingezahlt werden muss.
Visumkategorie |
Gebühr |
Schengen Visum (Kategorie C) |
90€ (in ETB) |
Schengen Visum (Kinder zwischen 6 und 12 Jahren) |
45€ (in ETB) |
Flughafentransitvisum (Kategorie A) |
90€ (in ETB) |
Nationales Visum (z.B. zum Studium/zur Familienzusammenführung – Kategorie D) |
75€ (in ETB) |
Visum zum Familiennachzug für Kinder zwischen 0 und 17 Jahren |
37,50€ (in ETB) |
Ehegatten/Kinder von Unionsbürgern |
gebührenfrei |
Hinweise zur Bearbeitung
Die deutsche Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt.
Die Bearbeitungsdauer von Schengen-Visa beträgt 45 Kalendertage. Flughafen-Transitvisa benötigen ca. 2 - 3 Wochentage. Die Bearbeitungsdauer für nationale Visa zu anderen Zwecken als zur Familienzusammenführung (z.B. Studium, Erwerbstätigkeit, Sprachkurs, etc.) beträgt mehrere Wochen. Die Bearbeitungsdauer für nationale Visa zur Familienzusammenführung beträgt mindestens 6 Monate.
Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet. Es wird dennoch darum gebeten, von weiteren Sachstandsanfragen abzusehen, da die dutzenden anfallenden Sachstandsanfragen die Kapazitäten, die für die Bearbeitung der Anträge benötigt werden, binden.
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, kontaktieren wir Sie. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen mit, wann Sie Ihren Pass und das Visum erhalten können.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Für über die auf der Webseite bereitgestellten ausführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.