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Sport

Schengen Visum

Schengen Visum, © colourbox

10.11.2022 - Artikel

Liste der antragsbegründenden Unterlagen zur Vorlage bei der Beantragung eines Schengen-Visums in Äthiopien

Für die Beantragung eines Visums zur Teilnahme an Sportveranstaltungen legen Sie bitte folgende Unterlagen bei Antragstellung persönlich vor. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer von einem anerkannten Übersetzter gefertigten deutschen oder englischen Übersetzung und 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Laminierte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Für jedes eingereichte Dokument im Original muss eine Kopie eingereicht werden!
Unvollständige Anträge können abgelehnt werden.

Alle Antragstellenden

  1. ein vollständig ausgefülltes Antragsformular: VIDEX-Antragsvordruck für Schengenvisa;
  2. ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen: Mustertafel für Passfotos;
  3. ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist mit Kopie der Datenseite und aller Visa / Einreisestempel;
  4. vorläufige Flugticketreservierung oder Reiseplanung (der Kauf eines Flugscheins ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich)
  5. Nachweis der Unterkunft
  6. Kontoauszüge der letzten drei Monate und/oder persönliches Sparbuch
  7. alle sonstigen Unterlagen zur finanziellen Situation des Antragstellers und zu seinen persönlichen Bindungen in Äthiopien, wie Eigentumstitel oder Mietverträge für Gebäude, Firmenregistrierungen, Fahrzeugzulassungskarte., Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, etc.
  8. für alle Schengen-Mitgliedsstaaten gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000€
  9. Gebühren i.H.v. 90.- Euro (zahlbar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft), sofern der in Deutschland lebende Ehegatte nicht die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt

Angestellte Personen

  • Datiertes und unterschriebenes Schreiben des aktuellen Arbeitsgebers mit folgenden Informationen:
  1. Personalien des Antragstellers, Funktion/Beruf;
  2. Art des Beschäftigungsverhältnisses (befristet oder unbefristet);
  3. Beginn des Beschäftigungsverhältnisses;
  4. Nettomonatsgehalt;
  5. gewährte Urlaubstage;
  6. Datum und Kontaktangaben des Arbeitgebers

Selbstständige Personen

  • im Original:
  1. Gewerbeerlaubnis
  2. steuerliche Registrierung
  3. Unternehmensregistrierung (Stadtverwaltung)
  4. Kontoauszug des Geschäftskontos (mindestens für die letzten drei Monate)

Personen im Ruhestand

  • Nachweis einer Rente bzw. Pension oder einer sonstigen finanziellen Unterstützung

Zusätzliche Nachweise für Antragstellende mit dem Reisezweck Sport

  • unterzeichnetes Einladungsschreiben (Original) mit folgenden Angaben:
  1. Personalien der antragstellenden Person
  2. Bezeichnung und Daten der Veranstaltung(en) in der Bundesrepublik Deutschland
  3. Förmliche Verpflichtungserklärung, wenn die Organisatoren der Veranstaltung für die Kosten der Reise aufkommen
  4. Datum und Kontaktinformationen des Veranstalters
  • Wenn der Antragsteller einem Verband angehört oder eine Organisation vertritt: Datiertes und unterzeichnetes Schreiben des Verbandsleiters oder der Organisation mit folgenden Angaben:
  1. Personalien des Antragstellers;
  2. Angaben zu der speziellen Funktion innerhalb des Verbands oder der Organisation;
  3. bisherige Sportergebnisse des Antragstellers (auf nationaler und/oder internationaler Ebene);
  4. Wettbewerbsniveau des Antragstellers;
  5. Name der Person oder Organisation, die während der Dauer des Aufenthalts in den Mitgliedstaaten für die finanzielle Unterstützung verantwortlich ist;
  • falls der Sponsor die Kosten übernimmt: Sponsoring-Vereinbarung;
  • Bestätigung der Teilnahme an der Sportveranstaltung durch die zuständige äthiopische Sportföderation.

Zusätzliche Nachweise für minderjährige Antragstellende (sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist)

  1. Geburtsurkunde (Original);
  2. Kopien der ID-Cards und Reisepässen beider Eltern (Kopien aller Seiten, die Angaben enthalten);
  3. Beglaubigte schriftliche Einwilligung beider Elternteile (wenn der Minderjährige allein reist) oder des nicht mitreisenden Elternteils zur Ausreise des Kindes;
  4. Fehlt ein Elternteil oder ist er verstorben, so ist dies durch ein Gerichtsurteil oder durch eine Sterbeurkunde nachzuweisen;
  5. Ist der gesetzliche Vertreter eine andere Person als der in der Geburtsurkunde eingetragene Elternteil, so ist ein entsprechender Sorgerechtsnachweis einzureichen;
  6. Schreiben der Schule mit folgenden Angaben: Name des Minderjährigen, Name der Eltern, Klassenstufe, Anzahl der Schuljahre, Schulferien, Kontaktangaben, Datum und Name des Schulvertreters;
  7. Falls der Minderjährige in einer Gruppe reist: vollständige Liste mit den Namen aller mitreisenden Gruppenmitglieder und dem Namen der für die Gruppe verantwortlichen Person

Zusätzliche Hinweise für Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Äthiopien

  1. Kopie der äthiopischen Aufenthaltserlaubnis. Falls die antragstellende Person die Rückkehr nach Äthiopien beabsichtigt: Nachweis, dass die äthiopische Aufenthaltserlaubnis nach der geplanten Rückkehr aus einem der Mitgliedstaaten noch mindestens drei Monate gültig ist. Für den Fall, dass keine Rückkehr nach Äthiopien beabsichtigt ist: Nachweis über die Möglichkeit der Rückkehr in das Herkunftsland oder einen anderen Drittstaat (Nationalpass, gültige Aufenthaltserlaubnis des Drittstaates)

Die Adresse der Botschaft finden Sie hier.

Für über die auf der Webseite bereitgestellten asuführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.

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