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Merkblatt Visum zur Familienzusammenführung für somalische/eritreische Flüchtlinge

06.12.2022 - Artikel

Dieses Merkblatt ist auch auf Englisch, Somalisch und Tigrinisch verfügbar:

Für die Beantragung eines nationalen Visums legen Sie bitte folgende Unterlagen bei Antragstellung persönlich vor. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer von einem anerkannten Übersetzer gefertigten deutschen oder englischen Übersetzung und 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Laminierte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Für jedes eingereichte Dokument im Original muss eine Kopie eingereicht werden!
Unvollständige Anträge können abgelehnt werden.

Allgemeine Unterlagen:

  1. zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare je Antragsteller: VIDEX-Antragsvordruck für nationale Visa;
  2. die unterschriebene Sicherheitserklärung
  3. ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen: Mustertafel für Passfotos;
  4. ein gültiger Reisepass mit Kopie der Identitätsseiten;
    > Hinweis: Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen. Die Vorlage eines Nationalpasses ist gem. § 3 Abs. 1 AufenthG verpflichtend und beschleunigt die Bearbeitung um mehrere Monate.
  5. Nur für eritreische Staatsangehörige: eritreische ID-Karte - im Original mit 1 Kopie der Vorder- und Rückseite, eritreische Einwohnerbescheinigung (kein Ersatz für Identitätsdokument);
  6. Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Äthiopien durch Proof of Registration (PoR) beim UNHCR, Aufenthaltserlaubnis in Äthiopien gültig seit sechs Monaten, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Schulzeugnisse oder andere äthiopische Ausweisdokumente, etc. - jeweils im Original mit 1 Kopie -BITTE BEACHTEN: Nach derzeitiger Kenntnis der Deutschen Botschaft ist für die Ausreise aus Äthiopien eine Ausreisegenehmigung, sog:Exit-Visum“, erforderlich. Dieses Exit-Visum wird vom äthiopischen Immigration and Citizenship Services (ICS) erteilt. Jedoch erhalten in Äthiopien lebende, erwachsene eritreische Staatsangehörige derzeit nur dann eine Ausreisegenehmigung, wenn sie in Äthiopien als Flüchtlinge oder anderweitig registriert sind bzw. eine entsprechende Strafzahlung für den irregulären Aufenthalt geleistet haben. Der Deutschen Botschaft liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, ob und wann die äthiopische Regierung die Registrierung von Flüchtlingen wieder aufnehmen wird. Bitte informieren Sie sich zu den aktuell gütigen Ausreiseregelungen bei der Flüchtlingsbehörde Refugees and Returnees Service (RRS, https://rrs.et/contact-us/). Bitte beachten Sie, dass ein Visum für die Einreise nach Deutschland allein keine Ausreise aus Äthiopien ermöglicht und in der Regel nur drei Monate gültig ist. Das bedeutet, dass die Deutsche Botschaft bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Vorlage eines visierfähigen Dokuments ein Visum erteilen kann. Falls Sie jedoch nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums aus Äthiopien ausreisen können, müssten Sie einen neuen Termin vereinbaren bzw. sich auf der entsprechenden Warteliste registrieren und ein neues Visum beantragen.
  7. Geburtsurkunde des Antragstellenden - im Original mit 1 Kopie, überbeglaubigt*;
  8. Nachweis über die fristwahrende Antragstellung; 1 Kopie (soweit eine fristwahrende Antragstellung erfolgte);
  9. Reisepass des Familienangehörigen in Deutschland - 1 Kopie;
  10. Aufenthaltstitel des Familienangehörigen in Deutschland - 1 Kopie;
  11. aktuelle Meldebescheinigung des Familienangehörigen in Deutschland - 1 Kopie;
  12. BAMF-Anerkennungsbescheid des Familienangehörigen in Deutschland incl. Bescheid über die Unanfechtbarkeit der Anerkennung - 1 Kopie;
  13. Ausführliche, individuelle und von den Antragstellern oder bevollmächtigten Personen unterschriebene Begründung, warum die Beschaffung von zivilrechtlichen überbeglaubigten Urkunden nicht möglich ist;
  14. Bei Vertretung durch eine dritte Person, z. B. einen Rechtsanwalt oder Betreuer: Vorlage einer Vollmacht im Original (nur eine bevollmächtigte Person je Vorgang);
  15. Gebühren i.H.v. 75 EUR, bei Kindern 37,50 EUR (zahlbar in bar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft);

*Nur für eritreische Staatsangehörige: Überbeglaubigung durch das eritreische Außenministerium

Ehegattennachzug

  1. Bei standesamtlicher Eheschließung: Original überbeglaubigte* Heiratsurkunde mit 1 Kopie
  2. Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung in Eritrea: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit 1 Kopie UND Original überbeglaubigte* standesamtliche Heiratsurkunde (Ausstellung der Heiratsurkunde erfolgt nach Registrierung der religiösen oder gewohnheitsrechtlichen Eheschließung in Eritrea) mit 1 Kopie
  3. Sofern die Ehe nach der Flucht des Familienangehörigen geschlossen wurde, sind einfache Deutschkenntnisse nachzuweisen. Dies ist möglich durch ein höchstens sechs Monate altes anerkennungsfähiges Sprachzertifikat der Stufe A1 Deutsch. Weitere Details können Sie dem in der Botschaft erhältlichen Merkblatt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge entnehmen oder der Webseite www.integration-in-deutschland.de – im Original mit 1 Kopie;
  4. Sofern vorhanden (ersetzt nicht die Pflicht zur Beibringung von zivilrechtlichen Urkunden!):
  • Bilder der Eheschließung
  • Zeugnisse/Hochschulabschlüsse/Arbeitsverträge/Arbeitszeugnisse
  • Nachweise der finanziellen Unterstützung des Familienangehörigen durch die Referenzperson im Bundesgebiet
  • Chat/E-Mail Verläufe über den Zeitraum der Trennung der Familie
  • Detaillierte Anrufliste seit Beginn der Trennung
  • Nachweise des Besuchs der Familie durch Referenzperson in Äthiopien
  • Impfkarte/Impfpass

Religiöse Heiratsurkunden oder gewohnheitsrechtliche Eheverträge können keine standesamtliche Heiratsurkunde ersetzen.

Taufbescheinigungen können keine standesamtliche Geburtsurkunde ersetzen.

Alle Dokumente/Texte übersetzt in die deutsche oder englische Sprache durch einen in der EU vereidigten Übersetzer.

*Nur für eritreische Staatsangehörige: Überbeglaubigung durch das eritreische Außenministerium

Kindernachzug

  1. Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original überbeglaubigte* Heiratsurkunde mit 1 Kopie
  2. Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern in Eritrea: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit 1 Kopie UND Original überbeglaubigte* standesamtliche Heiratsurkunde (Ausstellung der Heiratsurkunde nach Registrierung der religiösen oder gewohnheitsrechtlichen Eheschließung in Eritrea) mit 1 Kopie
  3. Nachweis zur Sorgerechtslage (z.B. Sterbeurkunde im Original mit 1 Kopie ODER Gerichtsbeschluss im Original mit 1 Kopie, …)
  4. Schulzeugnisse
  5. Impfkarte/Impfpass des Kindes/Kinder
  6. Gesundheits- und Wachstumskarten der Kinder

Alle Dokumente/Texte übersetzt in die deutsche oder englische Sprache durch einen in der EU vereidigten Übersetzer.

*Nur für eritreische Staatsangehörige: Überbeglaubigung durch das eritreische Außenministerium

Nachzug zum anerkannten minderjährigen Flüchtling

  1. Bei standesamtlicher Eheschließung der Eltern: Original überbeglaubigte* Heiratsurkunde mit 1 Kopie
  2. Bei religiöser oder gewohnheitsrechtlicher Eheschließung der Eltern in Eritrea: Original Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung mit 1 Kopie UND Original überbeglaubigte* standesamtliche Heiratsurkunde (Ausstellung der Heiratsurkunde nach Registrierung der religiösen oder gewohnheitsrechtlichen Eheschließung in Eritrea) mit 1 Kopie
  3. Sofern vorhanden:
  • Bilder der Eheschließung der Eltern
  • Zeugnisse/Hochschulabschlüsse/Arbeitsverträge/Arbeitszeugnisse (Eltern)
  • Chat/E-Mail Verläufe über den Zeitraum der Trennung der Familie

Alle Dokumente/Texte übersetzt in die deutsche oder englische Sprache durch einen in der EU vereidigten Übersetzer.

*Nur für eritreische Staatsangehörige: Überbeglaubigung durch das eritreische Außenministerium

Bei der Antragsannahme werden digitale Fingerabdrücke aller 10 Finger abgenommen;

Hinweise zur Terminvereinbarung

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihren Termin selbst zu buchen. Bei der Nutzung der Dienste von „Servicebüros“, „Beratern“ oder „Dienstleistern“ laufen Sie Gefahr, viel Geld und Zeit zu verlieren.

Für Antragstellende in der nationalen Terminkategorie „Kategorie 2: Registrierung für die Beantragung eines Visums für den Familiennachzug zum Inhaber einer Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis als anerkannter Flüchtling/Asylberechtigter/Resettlement Flüchtling §22 AufenthG/Landesaufnahmeprogamm (§23 AufenthG) - nicht zu subsidiär Schutzberechtigten“ wurde aufgrund der hohen Nachfrage eine Terminliste zur Verfügung gestellt. Sollten Sie ein entsprechendes Visum beantragen wollen, registrieren Sie sich bitte mit Ihren korrekten Daten auf der jeweiligen Terminliste. Sobald möglich, wird Ihnen ein Termin zur Vorsprache zugeteilt. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der hohen Nachfrage derzeit zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Die Adresse der Botschaft finden Sie hier.

Für über die auf der Webseite bereitgestellten ausführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.

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