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Informationen für Inhaber*innen von Diplomaten- und Dienstpässen sowie für Mitarbeitende des Außenministeriums, der Afrikanischen Union, der Vereinten Nationen und von Botschaften

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UN-Organisationen ziehen in den Langen Eugen, © dpa/Picture-Alliance

30.11.2022 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Zuständigkeit

Die Deutsche Botschaft Addis Abeba ist zuständig für die Annahme von Visaanträgen von visapflichtigen Inhaber*innen von Diplomaten- und Dienstpässen sowie Mitarbeitenden des Außenministeriums, der Afrikanischen Union, der Vereinten Nationen und von Botschaften mit gewöhnlichem Aufenthalt in Äthiopien und Dschibuti.

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Dschibuti, die ein Schengen-Visum beantragen möchten, müssen sich jedoch ausschließlich an die Französische Botschaft in Dschibuti wenden.

Termin

Um einen Antrag auf Visumerteilung zu stellen, benötigen Sie einen Termin.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihren Termin selbst zu buchen. Bei der Nutzung der Dienste von „Servicebüros“, „Beratern“ oder „Dienstleistern“ laufen Sie Gefahr, viel Geld und Zeit zu verlieren.

Auf Grund der Vielzahl der in Äthiopien ansässigen internationalen Organisationen und Botschaften hat die Botschaft für die oben genannte Personengruppe eine besondere Terminkategorie eingerichtet. Diese finden Sie im Terminvergabesystem unter der Bezeichnung:

„Kategorie 5: Inhaber*innen von Diplomaten- und Dienstpässen sowie Mitarbeitende des Außenministeriums, der Afrikanischen Union, der Vereinten Nationen und von Botschaften“

In dieser Kategorie können Sie einen Termin zur Beantragung eines Visums unabhängig von Reisezweck und Aufenthaltsdauer buchen.

Bitte lesen Sie für darüber hinausgehende Fragen zur Terminvereinbarung die entsprechenden Hinweise.

Visumkategorie

Die Art des Visums hängt jedoch auch für den oben genannten Personenkreis von der Dauer und des Zwecks des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie also nur für kurze Zeit (bis 90 Tage) nach Deutschland, z. B. im Rahmen einer Dienstreise? Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt (mehr als 90 Tage), z. B. für die Versetzung an einen neuen Dienstort? Bitte nutzen Sie zur Feststellung der richtigen Visumkategorie den Visa-Navigator.

Antragsunterlagen

Je nach Aufenthaltszweck muss das korrekte Antragsformular verwendet werden:

Je nach Aufenthaltszweck müssen die erforderlichen antragsbegründenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • Die Merkblätter zu den antragsbegründenden Unterlagen für ein Schengen-Visum finden Sie aufgeteilt nach Reisezwecken (Geschäftsreise, Privatreise, offizielle Delegationsreise, etc.) hier.
    Es sind zwingend alle aufgelisteten Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Lediglich auf die Vorlage der Reisekrankenversicherung kann bei Diplomatenpassinhabern verzichtet werden.
  • Die Merkblätter zu den antragsbegründenden Unterlagen für ein nationales Visum finden Sie aufgeteilt nach Reisezwecken (Erwerbstätigkeit, Studium, etc.) hier.
    Es sind zwingend alle aufgelisteten Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Lediglich auf die Vorlage der Reisekrankenversicherung kann bei Diplomatenpassinhabern verzichtet werden.
  • Für die Beantragung eines nationalen Visums zur Akkreditierung als Diplomat*in in Deutschland sind folgende Unterlagen erforderlich:
  1. Formular für die Beantragung eines nationalen Visums zur Akkreditierung als Diplomat*in in Deutschland für alle Antragstellenden
  2. Original und Kopie des Diplomaten-, Dienst, oder Reisepasses
  3. biometrisches Passbild vor hellem Hintergrund (Größe: 3.5 cm x 4.5 cm): Mustertafel für Passfotos
  4. Verbalnote des Außenministeriums oder der Auslandsvertretung mit Angaben zum zukünftigen Dienstort, Vorgänger*in und Aufgabengebiet
  5. sofern es sich um einen neuen Dienstposten handelt: kurze Vorstellung des Aufgabengebietes

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer von Schengen-Visa beträgt 14 Kalendertage für Privat- und Dienstreisen. Die Bearbeitungsdauer für nationale Visa und für Diplomat*innen zur Akkreditierung in Deutschland variiert.

Wichtige Informationen für Inhaber*innen von Laissez-Passer der Vereinten Nationen (VN)

Die von den Vereinten Nationen ausgestellten Laissez-Passer, sowohl die mit rotem als auch die mit blauem Einband, sind als Passersatz zugelassen. Die Inhaber*innen benötigen zur Einreise nach Deutschland kein Visum.

Wichtige Informationen für Inhaber*innen von Diplomaten- und Dienstpässe sowie Laissez-Passer der Afrikanischen Union (AU)

Diplomaten- und Dienstpässe der AU sind ausschließlich für die Mitgliedsstaaten der AU gültig. Auch der Laissez Passer der AU ist als Reisedokument außerhalb der Mitgliedsstaaten der AU ebenfalls nicht gültig. Die Terminbuchung, die Visumantragstellung und die anschließende Einreise kann also nicht mit Diplomaten- und Dienstpässen oder dem Laissez-Passer erfolgen. Es ist zwingend der jeweilige Nationalpass zu verwenden. Da die Einreise mit dem Nationalpass erfolgt kann auf das persönliche Erscheinen der Antragstellenden und die Abgabe von Fingerabdrücken nicht verzichtet werden. Ebenso sind alle antragsbegründenden Unterlagen vorzulegen. Dies schließt in der Regel eine Reisekrankenversicherung (bei Schengen-Visum) und die Visumgebühr ein.

Für über die auf der Webseite bereitgestellten ausführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.

Antragsformular

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