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Merkblatt Visum für die Chancenkarte

Das Bild zeigt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen, © colourbox.de

05.12.2024 - Artikel

You can find the check list in English here.

Vous trouverez la fiche d'information en français ici.

Grundsätzliche Hinweise

Das Auslandsportal bietet Ihnen jetzt die Möglichkeit, das Visum für die Chancenkarte unkompliziert und sicher online zu beantragen - sehen Sie hier, wie es geht: https://digital.diplo.de/visa

Für die Beantragung eines Visums für eine Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche legen Sie bitte folgende Unterlagen bei Antragstellung persönlich vor. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer von einem anerkannten Übersetzer gefertigten deutschen oder englischen Übersetzung und 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Laminierte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Für jedes eingereichte Dokument im Original muss eine Kopie eingereicht werden!
Unvollständige Anträge können abgelehnt werden.

Allgemeine Informationen zur Chancenkarte

Die 'Chancenkarte' (ab 01.06.2024) ist eine neue Rechtsgrundlage im deutschen Aufenthaltsgesetz, um den gesteuerten Zugang zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu ermöglichen. Neben der Arbeitsplatzsuche ermöglicht sie auch die Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.
Die 'Chancenkarte' kann auf zwei Wegen erlangt werden:

  1. Drittstaatsangehörige, die eine volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation nachweisen und daher als 'Fachkräfte' gelten, können die Chancenkarte bei nachgewiesener Sicherung des Lebensunterhalts ohne weitere besondere Voraussetzungen erhalten.
  2. Alle anderen Antragsteller müssen einen ausländischen Hochschulabschluss, einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss (jeweils im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt) oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss nachweisen. Zudem sind entweder einfache deutsche (Niveau A1) oder englische Sprachkenntnisse (Niveau B2) erforderlich. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man für Kriterien wie Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner unterschiedliche Punktzahlen sammeln. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden.

Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert werden kann. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche.

Antragsunterlagen

  1. ein vollständig ausgefülltes Antragsformular: VIDEX-Antragsvordruck für nationale Visa;
  2. ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen: Mustertafel für Passfotos;
  3. ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist mit Kopie der Datenseite und aller Visa / Einreisestempel;
  4. äthiopische ID-Karte bzw. Aufenthaltserlaubnis im Original mit 1 Kopie;
  5. Geburtsurkunde im Original mit 1 Kopie;
  6. Motivationsschreiben:
    Es soll nachvollziehbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen in Deutschland Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und wo in Deutschland Sie sich aufhalten wollen (inklusive Angaben zu Unterkunft und sonstigem Lebensunterhalt). Und – falls zutreffend – welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen.
  7. tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang
  8. Finanzierung:
    Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch Eigenmittel oder förmliche Verpflichtungserklärung decken. Zusätzlich kann auch – wenn schon konkret absehbar – eine bei der Chancenkarte erlaubte Nebenbeschäftigung berücksichtigt werden. Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller grundsätzlich mindestens 1.091 € pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Regelgültigkeitsdauer der Chancenkarte von 12 Monaten eine Summe von 13.092 € ist. Bitte weisen Sie dies, soweit in Ihrem Fall zutreffend, wie folgt nach:
    Sperrkonto:
    Bitte eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung der Bank unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend; ebenso ist der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die Bestätigung der Bank nicht ausreichend.
    ⬜ Nebenbeschäftigung:
    Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis nachweisen (Original mit 1 Kopie).
    ⬜ Verpflichtungserklärung (Original mit 1 Kopie):
    Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG, in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet
  9. äthiopisches Schulabschlusszeugnis, Hochschulabschlüsse, Nachweis über Berufsausbildungen im Original mit 1 Kopie;
  10. Dokumentation vorheriger Arbeitsstellen, z. B. Bescheinigungen von Arbeitgebern, Gehaltsauszüge (Original mit 1 Kopie);
  11. Ggf. Heiratsurkunde, und Geburtsurkunden der Kinder im Original mit 1 Kopie;
  12. private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte (spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!)
  13. Gebühren i.H.v. 75,- EUR (zahlbar in bar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft)

Zusätzliche Antragsunterlagen für 'Fachkräfte'

Haben Sie eine deutsche Berufsausbildung oder einen deutschen Hochschulabschluss? Oder eine ausländische Berufsausbildung oder einen ausländischen Hochschulabschluss, die jeweils in Deutschland anerkannt sind? Dann sind Sie eine 'Fachkraft' im Sinne von § 18 Abs. 3 AufenthG und müssen keine Punkte sammeln, um die Chancenkarte zu erhalten. Bitte weisen Sie dann Ihre Fachkraft-Qualifikation nach durch:

  • Berufsausbildungsabschluss in Deutschland (Original + Kopie)

ODER

  • Hochschulabschluss in Deutschland (Original + Kopie)

ODER

  • Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation von der jeweiligen für die Anerkennung zuständigen Stelle (Original + Kopie)

ODER

  • Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss)

ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

ODER (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärztinnen, Ingenieurinnen; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)

  • Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis – z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, also Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis oder Erteilung der ärztlichen Approbation (Original + Kopie)

Informationen zum Thema Anerkennung sind auf www.anerkennung-in-deutschland.de zu finden.

Zusätzliche Unterlagen, wenn Sie keine 'Fachkraft' sind

Wenn Sie keine Fachkraft sind (Definition siehe oben), müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:

  • ausländischer Berufsausbildungsabschluss (Original + Kopie)

SOWIE

  • Bescheinigung (Original + Kopie) der 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB über Ihre ausländische Berufsqualifikation (staatliche Anerkennung, mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer)

ODER

  • Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation (Original + Kopie)

ODER

  • ausländischer Hochschulabschluss (Original + Kopie)

SOWIE

Nachweis über staatliche Anerkennung des Hochschulabschlusses – entweder durch

  • Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss und Ihre Hochschule)

ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

  • Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' (Original + Kopie)

ODER

  • Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des 'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB (Originale + Kopie)

Sprachkenntnisse:

UND/ODER

  • Anerkennungsfähiges Sprachzertifikat (Original + Kopie) über Ihre Kenntnisse der englischen Sprache – mindestens B2! Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe' (ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL) akzeptiert.

Punkte für die Chancenkarte (Einzelheiten zu den erreichbaren Punktzahlen sind auf 'Make it in Germany'. zu finden) können Sie zusätzlich mit folgenden Nachweisen sammeln:

  • Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, usw. (Originale + Kopie)
  • Wenn Sie sich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 6 Monate lang ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (schengenrechtliche Kurzaufenthalte zählen nicht dazu!), weisen Sie dies bitte durch geeignete Dokumente nach, z.B. durch
    ⬜ ungekündigte Mietverträge
    ⬜Arbeitsverhältnisse, Dienstleistungsverträge, usw.
    ⬜ Pässe mit Visa und Einreisestempeln
  • Möchte Ihr(e) Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) ebenfalls eine Chancenkarte beantragen – oder hat sie sogar schon – und dann gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen? Wenn ja, dann kann eine(r) von Ihnen 1 zusätzlichen Punkt für die Chancenkarte sammeln. Falls zutreffend, legen Sie dann bitte auch einen entsprechenden Nachweis für den Chancenkarten-Antrag Ihrer/Ihres Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) vor.

Bei der Antragsannahme werden digitale Fingerabdrücke aller 10 Finger abgenommen.

Die Adresse der Botschaft finden Sie hier.

Für über die auf der Webseite bereitgestellten ausführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.

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