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Visum Blaue Karte EU

Arbeiten in Deutschland © colourbox.de
Allgemeine Informationen
Eine hochqualifizierte und entsprechend bezahlte Fachkraft kann ein Visum zur Erwerbstätigkeit gem. § 18g AufenthG beantragen.
Darunter fallen:
- Fachkräfte mit einem Bruttogehalt von mindestens 48.300€ im Jahr oder 4.025 € im Monat, die ein abgeschlossenes als einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig anerkanntes Hochschulstudium nachweisen,
- ODER Fachkräfte mit einem Bruttogehalt von mindestens 43.759,80 € im Jahr oder 3.646,65 € im Monat, die ein abgeschlossenes als gleichwertig anerkanntes Hochschulstudium nachweisen und z.B. als Naturwissenschaftler:in, Mathematiker:in, Ingenieur:in, Ärztin, IT-Fachkraft oder Führungskraft arbeiten. Eine abschließende Auflistung der sogenannten „Engpassberufe“ finden Sie hier,
- ODER IT-Spezialist:innen und IT-Führungskräfte mit einem Bruttogehalt von mindestens 43.759,80 € im Jahr oder 3.646,65 € im Monat, die mindestens drei Jahren Berufserfahrung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie innerhalb der letzten sieben Jahre vor Visumsbeantragung vorweisen.
Weitere allgemeine Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie über das Fachkräfteportal www.make-it-in-germany.com.
Für die Beantragung eines Visums zur betrieblichen Berufsausbildung oder zur betrieblichen Weiterbildung legen Sie bitte folgende Unterlagen bei Antragstellung persönlich vor. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer gefertigten deutschen oder englischen Übersetzung und 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Laminierte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Für jedes eingereichte Dokument im Original muss eine Kopie eingereicht werden!
Unvollständige Anträge können abgelehnt werden.
Antragsunterlagen:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular: VIDEX-Antragsvordruck für nationale Visa
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund (3,5 cm x 4,5 cm). Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie linke und rechte Gesichtshälfte zeigen: Mustertafel für Passfotos
- ein gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument, das noch mindestens drei Monate nach Ende der geplanten Reise gültig ist mit Kopie der Datenseite und aller Visa / Einreisestempel
- äthiopische ID-Karte bzw. Aufenthaltserlaubnis
- Geburtsurkunde
- Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren (falls erforderlich und vorhanden)
- von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis.
- Schulabschlusszeugnis, sowie falls vorhanden Hochschulabschlüsse, Nachweise über Berufsausbildungen. Bitte beachten Sie: Vorläufige Abschlusszeugnisse („Temporary Certificate of Graduation“ o.ä.) sind nicht ausreichend.
- Nachweis der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Hochschulabschluss (bei IT-Spezialist:innen: nur falls vorhanden):
- KMK ZAB Anerkennungsschreiben mit Bestätigung der Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses
- ODER beide Anabin-Auszüge zu Universität (H+) UND zu Studienabschluss (gleichwertig zum deutschen Universitätsabschluss).
- bei IT-Speziallist:innen: Lebenslauf UND Nachweis der Arbeitserfahrung, z.B. Arbeitszeugnisse, Schulungszertifikate, Gehaltsabrechnungen, etc.
- Motivationsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang
- Ggf. Heiratsurkunde, und Geburtsurkunden der Kinder im Original mit 1 Kopie;
- Nachweis Krankenversicherungsschutz:
- Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise
- ODER eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht,
- ODER eine „Incoming“-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht
- Gebühren i.H.v. 75,- EUR (zahlbar in bar in ETB zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft)
Bei der Antragsannahme werden digitale Fingerabdrücke aller 10 Finger abgenommen.
Weitere Hinweise zum Visumverfahren
Wir empfehlen Ihnen zur Beschleunigung des Verfahrens, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.
Alternativ kann Ihr Arbeitgeber in Deutschland für Sie auch einen Antrag nach § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen und Ihnen dann die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zusenden.
Der Antrag kann auch ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.
Die Adresse der Botschaft finden Sie hier.
Für über die auf der Webseite bereitgestellten ausführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.