Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Allgemeine Hinweise zu Visa und Einreise

Erfassung von Fingerabdrücken für Visum

Erfassung von Fingerabdrücken für Visum © colourbox

19.07.2023 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Zuständigkeit

Die Deutsche Botschaft Addis Abeba ist zuständig für die Annahme von Visaanträgen von Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Äthiopien oder in Sudan haben.

Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat ebenfalls die Zuständigkeit für nationale Visaanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Dschibuti, jedoch nicht für Anträge auf Erteilung eines Schengen-Visums. Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Dschibuti, die ein Schengen-Visum beantragen möchten, müssen sich an die Französische Botschaft in Dschibuti wenden.

Äthiopische und dschibutische Diplomaten- und Dienstpassinhaber benötigen zur Einreise nach Deutschland und die Schengener Vertragsstaaten grundsätzlich ein Visum.

Für Personen mit gewöhnlichen Aufenthalt in Somalia/Somaliland ist die Deutsche Botschaft in Nairobi zuständig. Eine kurzfristige Einreise nach Äthiopien begründet keine Zuständigkeit der Deutschen Botschaft Addis Abeba.

Termin

Um einen Antrag auf Visumerteilung zu stellen, benötigen Sie einen Termin. Bitte lesen Sie die entsprechenden Hinweise.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihren Termin selbst zu buchen. Bei der Nutzung der Dienste von „Servicebüros“, „Beratern“ oder „Dienstleistern“ laufen Sie Gefahr, viel Geld und Zeit zu verlieren.

Visumkategorie

Die Art des Visums hängt von der Dauer und des Zwecks des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie also nur für kurze Zeit (bis 90 Tage) nach Deutschland, z. B. als Tourist? Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt (mehr als 90 Tage), z. B. für ein Studium? Bitte nutzen Sie zur Feststellung der richtigen Visumkategorie den Visa-Navigator.

Antragsunterlagen

Je nach Aufenthaltszweck muss das korrekte Antragsformular verwendet werden:

Je nach Aufenthaltszweck müssen die erforderlichen antragsbegründenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • Die Merkblätter zu den antragsbegründenden Unterlagen für ein Schengen-Visum finden Sie aufgeteilt nach Reisezwecken (Geschäftsreise, Privatreise, offizielle Delegationsreise, etc.) hier.
  • Die Merkblätter zu den antragsbegründenden Unterlagen für ein nationales Visum finden Sie aufgeteilt nach Reisezwecken (Erwerbstätigkeit, Studium, etc.) hier.

Gebühren

Bitte beachten Sie, dass die Visumgebühr am Tag der Antragstellung in bar (umgerechnet in ETB) eingezahlt werden muss.

Visumkategorie Gebühr
Schengen Visum (Kategorie C) 90€ (in ETB)
Schengen Visum (Kinder zwischen 6 und 12 Jahren) 45€ (in ETB)
Flughafentransitvisum (Kategorie A) 90€ (in ETB)

Nationales Visum (z.B. zum Studium/zur Familienzusammenführung – Kategorie D)

75€ (in ETB)
Visum zum Familiennachzug für Kinder zwischen 0 und 17 Jahren 37,50€ (in ETB)
Ehegatten/Kinder von Unionsbürgern gebührenfrei

Hinweise zur Bearbeitung

Die deutsche Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt.

Die Bearbeitungsdauer von Schengen-Visa beträgt 45 Kalendertage. Flughafen-Transitvisa benötigen ca. 2 - 3 Wochentage. Die Bearbeitungsdauer für nationale Visa zu anderen Zwecken als zur Familienzusammenführung (z.B. Studium, Erwerbstätigkeit, Sprachkurs, etc.) beträgt mehrere Wochen. Die Bearbeitungsdauer für nationale Visa zur Familienzusammenführung beträgt mindestens 6 Monate.

Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet. Es wird dennoch darum gebeten, von weiteren Sachstandsanfragen abzusehen, da die dutzenden anfallenden Sachstandsanfragen die Kapazitäten, die für die Bearbeitung der Anträge benötigt werden, binden.

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, kontaktieren wir Sie. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen mit, wann Sie Ihren Pass und das Visum erhalten können.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Für über die auf der Webseite bereitgestellten ausführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.

Weitere Informationen

Entry-/Exit System
Entry-/Exit System © EU Commission

A new IT system for the digital registration of entries and exits into and from the Schengen area (EES = Entry/Exit System) will be introduced in all EU member states (except Cyprus and Ireland), as well as in Iceland, Liechtenstein, Norway and Switzerland, from 12 October 2025.

Germany will introduce the EES gradually, first at Düsseldorf Airport, then at Frankfurt Airport and later at other airports and at seaports.

The system applies to people who want to enter the Schengen area for a short stay (up to 90 days within any 180 day period). It does not apply to nationals of the EU, the EEA and Switzerland, among others. Travellers themselves do not need to do anything further. The change only affects proceedings at the border control points:

  • when travellers cross the border, their photo (face) and fingerprints will be verified.
  • In future, passports will no longer be stamped. Entries and exits will be recorded digitally in compliance with European data protection law.
  • At selected airports, travellers will find self-service systems to speed up the process.

Further information can be found on the websites of the European Union and the Federal Police.

nach oben