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Sorgerecht in Äthiopien

Sorgerecht

Sorgerecht, © Colourbox/stockwerk-fotodesign

Artikel

Bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern stellt sich immer wieder die Frage nach dem gemeinsamen Sorgerecht.

Für ein Kind, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Äthiopien hat, ist - auch, wenn es die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt - gem. Art. 21 EGBGB in Bezug auf die elterliche Sorge das äthiopische Recht anwendbar. Sofern nach dem äthiopischen Recht unklar ist, ob die gemeinsame elterliche Sorge besteht, kann dies durch eine Entscheidung des zuständigen äthiopischen Gerichts geklärt werden. Es ist empfehlenswert, diesbezüglich anwaltlichen Rat zu suchen.

Auch bei einem Umzug nach Deutschland gilt gemäß Art. 16 Abs. 3 KSÜ ein nach dem zuvor anwendbaren äthiopischen Recht erworbenes gemeinsames Sorgerecht weiter, ohne dass es einer Sorgeerklärung bedarf.


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