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Aufenthalt in Äthiopien - Gefahr hoher Geldstrafen!

Geldstrafe/Fine

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Wichtiger Hinweis

Die äthiopischen Behörden behandeln alle Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen, als Ausländer. Auch Kinder, die ein äthiopisches Elternteil haben, werden als Ausländer behandelt, sobald sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen.

Erstmalige Ausstellung eines deutschen Passes bei der Botschaft Addis Abeba

Eine Person, die in Äthiopien erstmals einen deutschen Reisepass erhält, muss unverzüglich bei der zuständigen äthiopischen Behörde Immigration and Citizenship Services (ICS) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. ICS verlangt dann die Zahlung einer Geldstrafe von 30 USD pro Tag ab dem Ausstellungsdatum des deutschen Passes. Pro Monat beträgt die Geldstrafe somit um 900 USD. Es gibt keine Obergrenze für die Geldstrafe, sodass es schnell zu Strafen von mehreren Tausend US-Dollar kommen kann; auch Haftstrafen sind u. U. möglich.

ICS akzeptiert zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis keine vorläufigen Reisepässe, sondern nur biometrische Reisepässe. Wenn Sie bei der Botschaft Addis Abeba einen biometrischen Pass beantragen, dauert es von der Antragstellung in jedem Fall mehrere Wochen, bis der Pass abholbereit ist, da die Herstellung in Deutschland erfolgt. Im Pass erscheint dabei immer das Datum der Antragstellung als Ausstellungsdatum. Selbst, wenn Sie sofort nach Abholung des deutschen Passes eine äthiopische Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie also mit einer Geldstrafe von mehreren Tausend US-Dollar rechnen.

Aufenthalt in Äthiopien nach Ablauf des Visums/Aufenthaltstitels

Personen mit nicht-äthiopischer Staatsangehörigkeit, die sich in Äthiopien aufhalten, müssen während ihrer gesamten Zeit in Äthiopien immer ein gültiges äthiopisches Visum oder einen gültigen äthiopischen Aufenthaltstitel besitzen. Nach Ablauf der Gültigkeit des äthiopischen Visums oder Aufenthaltstitels verlangt ICS ebenfalls die Zahlung einer Geldstrafe von 30 USD pro Tag. Sofern das Einreisedatum nicht durch einen Einreisestempel im Pass nachgewiesen werden kann, kann das Geburtsdatum der Person zugrunde gelegt werden. Eine Obergrenze gibt es nicht, so dass es zu sehr hohen Geldstrafen kommen kann. Auch Haftstrafen sind u. U. möglich.

Ausreise aus Äthiopien

Wenn eine Geldstrafe festgesetzt wurde, gestatten die äthiopischen Behörden die Ausreise erst nach Zahlung der Strafe.

Hilfsmöglichkeiten durch die Botschaft Addis Abeba

Die Botschaft Addis Abeba hat keine Möglichkeit, die äthiopischen Behörden dazu zu bewegen, eine Geldstrafe zu verringern oder zu erlassen. Die Botschaft kann auch kein Darlehen zur Zahlung einer Geldstrafe gewähren.

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