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Information Datenschutz Grundverordnung
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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:
[1] Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7 DS-GVO ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen, in Ihrem Fall
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Addis Abeba
Tsehafi Tiezaz Afewerk Street, Woreda 03 (Khebena), Yeka Sub-City, Addis Abeba
+251-11-123 51 39/41
https://addis-abeba.diplo.de/et-de
[2] Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Auslandsvertretung:
Herr Sebastian Artz
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Addis Abeba
Tsehafi Tiezaz Afewerk Street, Woreda 03 (Khebena), Yeka Sub-City, Addis Abeba
+251-11-123 51 39/41
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG bzw. PauswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4 und 6 Abs. 2 PassG sowie §§ 5, 9Abs. 2 PauswG.
Speicherung der personenbezogenen Daten
Der bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem. § 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs. 2 PauswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des Dokuments an Sie gelöscht. Ihre personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PauswG höchstens bis zu dreißig Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Dokuments, auf das sie sich beziehen, gespeichert.
Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck der Herstellung des Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. §§ 22 PassG/§ 24 PauswG Daten aus dem Passregister an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.
Ihre Rechte
Sie haben als betroffene Person bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rechte:
• Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO),
• Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO),
• Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO),
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO),
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO),
• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO).
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Die für das Auswärtige Amt zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit