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Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

Foto von Geldscheinen verschiedener internationaler Währungen

Geldscheine verschiedener internationaler Währungen © Colourbox

Artikel
AmtshandlungGebühr
EURETB**
Nr. I.5.1.1* Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen (auch für personenstandsrechtliche Anträge, die Namenserklärungen enthalten)85,0013.570
Nr. I.5.1.2* Unterschriftsbeglaubigungen in allen sonstigen Angelegenheiten60,009.580
Nr. I.5.1.3* Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien)26,004.150
Nr. I.5.3.1* Beurkundung von Willenserklärungen (z. B. Vaterschaftsanerkennungen) und eidesstattlichen Versicherungen113,0018.040
Nr. I.5.2.1* Konsularische Bescheinigung (ohne Vorlage)75,0011.980
Nr. I.5.2.2* Konsularische Bescheinigung (mit Vorlage)36,005.750

* gem. Gebühren- und Auslagenverzeichnis, Anlage 1 zur Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (AABGebV)

** Stand 10. August 2025 - vorbehaltlich Änderungen; es gilt der auf dem Kassenzettel angegebene Betrag in ETB

Weitere Informationen

Die nachstehenden Informationen dienen nur der ersten Orientierung und sind nicht abschließend. Es wird empfohlen, konkrete Einzelfragen mit der deutschen Auslandsvertretung zu klären.

Beglaubigungen und Urkunden

Die nachstehenden Informationen dienen nur der ersten Orientierung und sind nicht abschließend. Vor Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das Konsularreferat der Deutschen Botschaft. Hier geht es…

Vaterschaftsanerkennung

Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen erbringen konsularische Leistungen auf der Grundlage des Konsulargesetzes und erheben hierfür Gebühren. Im Folgenden werden die Rechtsgrundlagen dieser Gebühren näher erläutert.

Gebührenrecht

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