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Mehrwertsteuerrückerstattungen

female custormer using a credit card terminal at the checkout © Phovoir
Werden in Deutschland Waren von Personen mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union erworben und exportiert, so kann die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer zurückerstattet werden.
In den Preisen deutscher Waren sind 19% Mehrwertsteuer (MWSt) enthalten. Werden Waren von Personen mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union erworben und exportiert, so kann die MWSt zurückerstattet werden. Hierbei handelt es sich um eine Steuererleichterung des deutschen Staates gegenüber dem Verkäufer, die von den meisten Geschäften an die Kundin/den Kunden weitergegeben wird. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.
Bitte beachten Sie, dass eine Ausfuhrbescheinigung ausschließlich für in Deutschland gekaufte Waren erteilt werden kann, d. h. nicht für Waren, die in anderen EU-Ländern erworben wurden.
Was muss ich tun, um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen?
- Bereits beim Kauf der Ware in Deutschland müssen Sie dem Verkäufer mitteilen, dass die Ware zur Ausfuhr ins außereuropäische Ausland bestimmt ist. Ihnen wird dann eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung ausgestellt. Viele Geschäfte haben die Mehrwertsteuerrückerstattung dem Tax Free Shopping Service übergeben. In diesen Fällen erhalten Sie anstelle der Ausfuhrbescheinigung einen „Tax Free Shopping Check“.
- Bei der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland müssen diese Vordrucke zusammen mit Ihrem Reisepass (als Nachweis Ihres außereuropäischen Wohnsitzes) sowie den erworbenen Waren im Originalzustand den deutschen Zollbehörden vorgelegt werden, damit die Ausfuhr bestätigt werden kann. Da die Gegenstände im Original vorgezeigt werden müssen, sollten sie im Handgepäck mitgeführt werden, da die Zollstelle häufig hinter der Gepäckaufgabe angesiedelt ist. Bitte beachten Sie, dass die Verbringung der Gegenstände ins Ausland vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Erwerb folgt, erfolgt sein muss.
- Anschließend müssen die Ausfuhrbescheinigungen an das jeweilige Geschäft übersandt werden, in dem die ausgeführten Waren gekauft wurden. Sollten Sie einen Tax Free Shopping Check erhalten haben, so können Sie die Mehrwertsteuerauslagen möglicherweise bar zurückerhalten, da diese Agentur mehrere Büros an größeren Flughäfen besitzt. Anderenfalls müssen die Schecks an die auf der Rückseite der Schecks angegebenen Adresse geschickt werden. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Kontonummer bzw. Ihre Kreditkartennummer anzugeben.
Ausfuhrbescheinigung durch eine deutsche Auslandsvertretung (in begründeten Ausnahmefällen)
Nur in seltenen, begründeten Ausnahmefällen, wenn das Einholen der Bestätigung auf dem Ausfuhrformular bei einem deutschen Zollamt bei der Ausreise nicht möglich und nicht zumutbar war, kann die Ausfuhrbestätigung durch die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt werden.
Antragstellende müssen dann vorlegen:
- die gekauften Waren (ungetragen bzw. unbenutzt, originalverpackt und mit Preisschild),
- den Reisepass mit eingetragenem Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware,
- die Originalrechnungen mit Ausfuhrvordrucken oder Tax Free Shopping Checks sowie
- die genutzten Tickets als Nachweis des Aufenthalts in Deutschland.
Die Gebühr für die Erteilung von Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen beträgt 36 Euro für jede einzelne Rechnung, zu zahlen zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft in ETB. Sofern der Erstattungsbetrag für eine Rechnung unter 36 Euro legt, empfiehlt es sich daher, auf die Erstattung zu verzichten.
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