Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Eheschließung Deutscher in Äthiopien

Foto von Eheringen

Eheschließung, © picture alliance / ZB

07.11.2022 - Artikel

Die nachstehenden Informationen dienen nur der ersten Orientierung und sind nicht abschließend. Es wird empfohlen, konkrete Einzelfragen mit der deutschen Auslandsvertretung zu klären. Hier geht es zum Kontaktformular.

Deutsche Staatsangehörige können bei Vorlage eines gültigen Reisepasses und einer Konsularbescheinigung der Botschaft vor einem äthiopischen Standesamt heiraten. Bei geschiedenen Ehegatten verlangt das äthiopische Standesamt zusätzlich das Scheidungsurteil. Ist das Scheidungsurteil in Deutschland ergangen, muss es vorab von der Äthiopischen Botschaft in Berlin oder dem Äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main legalisiert werden. Die Deutsche Botschaft Addis Abeba kann deutsche Urkunden nicht legalisieren.

Die Konsularbescheinigung kann die Botschaft nur ausstellen, wenn ein aktuelles Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt wird. Aus diesem Ehefähigkeitszeugnis geht hervor, ob der Eingehung der Ehe aus Sicht des deutschen Rechts Hinderungsgründe entgegenstehen. Ein Ehehindernis liegt z.B. dann vor, wenn einer der Verlobten verheiratet, geschäftsunfähig oder mit dem anderen Verlobten in bestimmter Weise verwandt ist oder mit einer dritten Person eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hat.

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt am aktuellen oder letzten Wohnsitz in Deutschland zuständig.

In der Regel benötigt das Standesamt hierzu neben beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Verlobter, deren Geburtsurkunden. Bei der/dem nicht-deutschen Verlobten wird zusätzlich eine Bestätigung über den Familienstand benötigt. Äthiopische Staatsangehörige können beim Standesamt ihres Wohnorts ein „Non-Marital Certificate“ beantragen. Geschiedene können den Scheidungsbeschluss vorlegen. Darüber hinaus kann das Standesamt weitere Unterlagen, wie z.B. eine eidesstattliche Versicherung zum Familienstand verlangen.

Antragsformulare für das Ehefähigkeitszeugnis sind in der Konsularabteilung der Botschaft erhältlich.

Eine religiöse oder traditionelle Eheschließung kann nur anerkannt werden, wenn sie hinterher vom äthiopischen Standesamt registriert und eine Heiratsurkunde ausgestellt wurde.

Weitere Informationen

nach oben