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Eheschließung Deutscher in Äthiopien

Foto von Eheringen

Eheschließung, © picture alliance / ZB

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Deutsche Staatsangehörige können bei Vorlage eines gültigen Reisepasses und einer konsularischen Bescheinigung der Botschaft vor einem äthiopischen Standesamt heiraten. Eine Eheschließung in der Botschaft ist nicht möglich.

Bei geschiedenen Ehegatten verlangt das äthiopische Standesamt zusätzlich das Scheidungsurteil. Ist das Scheidungsurteil in Deutschland ergangen, muss es vorab von der Äthiopischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.

Um die konsularische Bescheinigung zu erhalten, buchen Sie bitte einen Termin und bringen Sie folgende Unterlagen im Original mit:

  • gültiges, von einem deutschen Standesamt ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis
    Sofern Sie kein Ehefähigkeitszeugnis besitzen, wenden Sie sich mit Fragen an das Standesamt an Ihrem deutschen Wohnort bzw. Ihrem letzten deutschen Wohnort.
  • gültige Reisepässe der beiden Verlobten
  • Bargeld für die Gebühr (€34,07, zu zahlen zum jeweiligen Zahlstellenkurs in ETB)

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt am aktuellen oder letzten Wohnsitz in Deutschland.

In der Regel benötigt das Standesamt hierzu neben beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Verlobter, deren Geburtsurkunden. Bei der/dem nicht-deutschen Verlobten wird zusätzlich eine Bestätigung über den Familienstand benötigt. Äthiopische Staatsangehörige können beim Standesamt ihres Wohnorts ein „Non-Marital Certificate“ beantragen. Geschiedene können den Scheidungsbeschluss vorlegen. Darüber hinaus kann das Standesamt weitere Unterlagen, wie z.B. eine eidesstattliche Versicherung zum Familienstand verlangen.

Antragsformulare für das Ehefähigkeitszeugnis sind in der Konsularabteilung der Botschaft erhältlich.

Eine religiöse oder traditionelle Eheschließung kann nur anerkannt werden, wenn sie hinterher vom äthiopischen Standesamt registriert und eine Heiratsurkunde ausgestellt wurde.

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