Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Zoll

Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung
Bitte informieren Sie sich vor der Einreise in die Europäische Union bzw. nach Deutschland über die Zollvorschriften
Nichts zu verzollen ?
Seit dem 15. Juni 2007 regelt in den EU-Mitgliedstaaten eine neue Verordnung die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft gebracht werden. Mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr (in anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) müssen bei Einreise in die EU bzw. Ausreise aus der EU von sich aus schriftlich angemeldet werden.
Zur Webseite des deutschen Zolls
Einfuhr von Tieren
Informationen zum Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen (CITES), in Deutsch auch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen genannt.
Zur Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Zur Webseite des Bundesamts für Naturschutz
Tierseuchenrechtliche Vorschriften über die Einfuhr und Durchfuhr von Haustieren in/durch die Europäische Union
Die in den unten aufgeführten Merkblättern genannten Länderlisten, Laboratorien und Muster der tierärztlichen Bescheinigungen können jederzeit erneut geändert werden. Aktuelle Informationen sind auf den Webseiten der Europäischen Kommission (nur in Englisch!) abrufbar sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELV).
Das Deutsche Zollmuseum in Hamburg
Alles hat seine Geschichte, so auch die öffentliche Verwaltung und ganz besonders der Zoll.
Zur Webseite des Hamburger Zollmuseums