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Vaterschaftsanerkennung

Ein Vater hält seinen Sohn in seine Arme vor hellem Hintergrund

Vater mit Kind auf dem Arm, © Colourbox

23.03.2022 - Artikel

Die nachstehenden Informationen dienen nur der ersten Orientierung und sind nicht abschließend. Vor Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das Konsularreferat der Deutschen Botschaft. Hier geht es zum Kontaktformular.

Vaterschaftsanerkennung nach äthiopischem Recht

Nach äthiopischem Recht erfolgt die Vaterschaftsanerkennung, wenn die Kindesmutter und der Anerkennende zusammen bei der zuständigen Behörde in Äthiopien persönlich erscheinen und die Beurkundung der Geburt des Kindes beantragen. Der Anerkennende wird dann als Kindesvater in die äthiopische Geburtsurkunde eingetragen. Eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht ist in diesem Fall nicht erforderlich und auch nicht möglich.

Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht

Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Zustimmung dazu können durch Konsularbeamt:innen der Botschaft Addis Abeba beurkundet werden. Sorgeerklärungen sind hingegen nur möglich, wenn das Kind in Deutschland lebt - für deutsche Kinder, die in Äthiopien leben, gilt in Bezug auf die elterliche Sorge das äthiopische Recht.

Die Beurkundung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail.

Zur Vorbereitung der Beurkundung müssen folgende Unterlagen und Angaben vorgelegt werden:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Pässe von Vater und Mutter und bei Volljährigkeit des Kindes, dessen Pass
  • Wohnanschrift des Vaters und der Mutter
  • Angabe zum Familienstand der Mutter sowohl zum Zeitpunkt der Geburt als auch zum aktuellen Zeitpunkt
  • für die Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung außerdem Gehaltsnachweise des Vaters

Im Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

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