Der Rat der Europäischen Union hat am 29.04.2024 beschlossen, einige Bestimmungen der EU-Rechtsvorschrift, die die Erteilung von Visa für äthiopische Staatsangehörige regelt, ab dem 01.06.2024 vorübergehend auszusetzen. Andere Drittstaatsangehörige, die Visa in Äthiopien beantragen, sind von diesen Einschränkungen nicht betroffen. Den Mitgliedstaaten wird es insbesondere nicht mehr möglich sein, Visa für die mehrfache Einreise zu erteilen. Es können nur noch Visa für die einfache Einreise erteilt werden. Inhaber und Inhaberinnen von äthiopischen Dienst- und Diplomatenpässen sind nicht mehr von der Visumgebühr befreit. Ferner ist nun eine Standardbearbeitungszeit für Visa von 45 Kalendertagen anstelle von 15 Kalendertagen vorgesehen. Bitte beachten Sie die verlängerte Bearbeitungszeit und stellen Sie den Antrag rechtzeitig.
Dieser Beschluss folgt auf eine Bewertung der Kommission, die zu dem Schluss gelangt war, dass die Zusammenarbeit mit Äthiopien im Bereich der Rückübernahme seiner illegal in der EU aufhältigen Staatsangehörigen unzureichend ist. So besteht eine mangelnde Reaktion der äthiopischen Behörden in Bezug auf Rückübernahmeersuchen und es gibt weiterhin Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Rückkehrausweisen und bei der Organisation von Rückkehraktionen im Zusammenhang mit der freiwilligen Rückkehr und zwangsweisen Rückführungen.
Der Beschluss über die Aussetzung ist vorübergehend; es wurde jedoch kein konkretes Enddatum festgelegt. Die Kommission wird die Fortschritte