Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, die seit dem 01.06.2024 geltende Aufhebung einiger Bestimmungen der EU-Rechtsvorschrift, die die Erteilung von Visa für äthiopische Staatsangehörige regelt, rückgängig zu machen.
Dieser Beschluss ist am 18.05.2026 in Kraft getreten. Seither:
Dies gilt auch für Schengen-Visumanträge, die vor dem 18.05.2026 gestellt wurden und noch in Bearbeitung sind.