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Schengen-Visa

Schengen Visum

Schengen Visum, © colourbox

27.10.2022 - Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Wichtiger Hinweis

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.

Für die Erteilung von Schengen-Visa an Personen mit Wohnsitz in Dschibuti ist die französische Botschaft in Dschibuti zuständig: Boulevard du Maréchal Lyautey, P.B. 75, Tel.: +253 352503, Fax Nr.: +253 350007, www.ambafrance-dj.org

Antrag vorbereiten

Visumanträge können frühestens 6 Monate vor Reisebeginn gestellt werden.

Schengen-Visumanträge müssen spätestens 15 Tage vor der Reise gestellt werden. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, hat die Botschaft keinen Einfluss auf die Länge der Bearbeitungszeit.

Bereiten Sie Ihre Antragsunterlagen wie folgt vor:

  • Bitte füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus und bringen einen Ausdruck des Formulars mit zu Ihrem Termin. Das Formular für die Beantragung eines nationalen Visums finden Sie hier: VIDEX-Antragsvordruck für Schengenvisa
  • Bitte beachten Sie, dass Passbilder, die von den Vorgaben in der Fotomustertafel abweichen, nicht verwendet werden können: Mustertafel für Passfotos
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie am Ende dieser Seite je nach Reisezweck die passende Checkliste in deutscher und englischer Sprache zusammengestellt.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag stellen zu können, müssen Sie persönlich in der Botschaft vorsprechen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihren Termin selbst zu buchen. Bei der Nutzung der Dienste von „Servicebüros“, „Beratern“ oder „Dienstleistern“ laufen Sie Gefahr, viel Geld und Zeit zu verlieren.

Bei Ihrem Termin geben Sie die vollständigen Antragsunterlagen ab und zahlen die Gebühr. Außerdem werden Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Die Botschaft prüft, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt, und entscheidet über Ihren Antrag. Nach den Vorschriften des Europäischen Visakodex dauert die Bearbeitung maximal 15 aufeinanderfolgende Tage. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können.

Rückgabe des Passes

Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, können Sie Ihren Pass abholen.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen.

Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher Ihre Visumantragsunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren

Antragstellende für Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Botschaftspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:

  1. Beschwerde über Verhalten des Botschaftspersonals
  2. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Rechtsbehelf

Für über die auf der Webseite bereitgestellten ausführlichen Informationen hinausgehende Fragen erreichen Sie die Visastelle über das Kontaktformular.

Checklisten für die Visumsbeantragung und weitere Informationen zum Visumsverfahren

Liste der antragsbegründenden Unterlagen zur Vorlage bei der Beantragung eines Schengen-Visums in Äthiopien

Tourismus

Liste der antragsbegründenden Unterlagen zur Vorlage bei der Beantragung eines Schengen-Visums in Äthiopien

Besuch bei Freunden und Verwandten

Liste der antragsbegründenden Unterlagen zur Vorlage bei der Beantragung eines Schengen-Visums in Äthiopien

Geschäftsreise

Dieses Merkblatt und andere Formulare sowie Terminvereinbarungen sind kostenfrei! Für die Beantragung eines Visums für einen offiziellen Besuch legen Sie bitte folgende Unterlagen bei Antragstellung…

Offizieller Besuch

Dieses Merkblatt und andere Formulare sowie Terminvereinbarungen sind kostenfrei! Für die Beantragung eines Studentenvisums legen Sie bitte folgende Unterlagen bei Antragstellung persönlich vor. Alle…

Medizinische Behandlung

Liste der antragsbegründenden Unterlagen zur Vorlage bei der Beantragung eines Schengen-Visums in Äthiopien

Sport

Liste der antragsbegründenden Unterlagen zur Vorlage bei der Beantragung eines Visums gemäß Freizügigkeitsgesetz EU mit Wohnort in Äthiopien

Freizügigkeitsgesetz EU

Liste der antragsbegründenden Unterlagen zur Vorlage bei der Beantragung eines Schengen-Visums in Äthiopien

Transit

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