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Eheschließung Deutscher in Äthiopien

Foto von Eheringen

Eheschließung © picture alliance / ZB

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Deutsche Staatsangehörige können bei Vorlage eines gültigen Reisepasses und einer konsularischen Bescheinigung der Botschaft vor einer äthiopischen Behörde die Ehe schließen. Eine Eheschließung in der Botschaft ist nicht möglich.

Bei geschiedenen Ehegatten verlangen die äthiopischen Behörden zusätzlich das Scheidungsurteil. Ist das Scheidungsurteil in Deutschland ergangen, muss es vorab von der Äthiopischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.

Um die konsularische Bescheinigung zu erhalten, buchen Sie bitte einen Termin und bringen Sie folgende Unterlagen im Original mit:

  • gültiges, von einem deutschen Standesamt ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis
    Sofern Sie kein Ehefähigkeitszeugnis besitzen, wenden Sie sich mit Fragen an das Standesamt an Ihrem deutschen Wohnort bzw. Ihrem letzten deutschen Wohnort.
  • gültige Reisepässe der beiden Verlobten
  • Bargeld für die Gebühr von €36 (zu zahlen zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft in ETB)

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem derzeitigen bzw. letzten Wohnsitz in Deutschland.

In der Regel benötigt das deutsche Standesamt für die Ausstellung neben beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Verlobter, deren Geburtsurkunden. Bei der/dem nicht-deutschen Verlobten wird zusätzlich eine Bestätigung über den Familienstand benötigt. Äthiopische Staatsangehörige können bei der für ihren Wohnort in Äthiopien zuständigen äthiopischen Behörde (Woreda- oder Kebele-Amt) ein „Non-Marital Certificate“ beantragen. Geschiedene können den Scheidungsbeschluss vorlegen. Darüber hinaus kann das deutsche Standesamt weitere Unterlagen, wie z.B. eine eidesstattliche Versicherung zum Familienstand, verlangen. Nachfragen hierzu richten Sie bitte direkt an das zuständige deutsche Standesamt.

Eine religiöse oder traditionelle Eheschließung kann nur anerkannt werden, wenn sie anschließend vom äthiopischen Standesamt beurkundet wird und die äthiopische staatliche Heiratsurkunde vorgelegt wird.

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